Lange wurde um das Heizungsgesetz gestritten, inzwischen ist es beschlossene Sache. Wer zu klimafreundlicherer Wärme wechseln will, bekommt Geld vom Staat. Nun startet die nächste Förderrunde.
Neue Förderrunde für Heizungstausch beginnt

Ab sofort haben auch weitere Gruppen die Möglichkeit, staatliche Fördermittel für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen umweltfreundlichere Alternativen zu beantragen. Die Förderung ist nun auch für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung möglich, wie die KfW und das Bundeswirtschaftsministerium bekannt gaben.
Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern, die darin wohnen, konnten bereits seit dem 27. Februar Unterstützung für den Wechsel beantragen. Laut Wirtschaftsministerium sind bisher etwa 27.000 Anträge eingegangen. Ab August können sich auch private Vermieter und Eigentümer von Wohnungseigentümergemeinschaften bewerben, die ihre Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten. Dies gilt auch für Anträge für Nichtwohngebäude.
Wovon die Höhe der Förderung abhängt
Es ist möglich, bis zu 70 Prozent Förderung zu erhalten – abhängig von den Voraussetzungen. Für alle Gebäude, ob Wohn- oder Geschäftsgebäude, sind 30 Prozent vorgesehen. Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, gibt es zusätzlich einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent, wie das Ministerium bestätigt.
Bis zum Jahr 2028 erhalten selbstnutzende Eigentümer einen Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent, wenn sie alte Gas- und Ölheizungen sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen frühzeitig austauschen. Anschließend verringert sich der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte, zunächst auf 17 Prozent ab Januar 2029. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro und selbstgenutztem Wohneigentum erhalten Eigentümer einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhalten.
Hausbesitzer, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, können bei einem Kreditinstitut einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit beantragen – normalerweise bei der Hausbank. Wer vor dem 31. August mit den Arbeiten beginnt, hat auch nachträglich die Möglichkeit, einen Förderantrag zu stellen, und zwar bis zum 30. November.
Kritik am Verfahren übt Haus und Grund. «Die ohnehin komplexe Förderung wird durch den gestaffelten Antragsstart noch mal unübersichtlicher.» Der Eigentümerverband wies auch darauf hin, dass Geld erst ab September ausgezahlt werden soll. Eine Zusage gibt es bei Antragstellung über das KfW-Portal laut Ministerium bei vollständigen Unterlagen im Erfolgsfall schon nach wenigen Minuten. Das Geld sei damit reserviert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobte das Verfahren hingegen, es sei schneller und verbraucherfreundlicher geworden.
Ministerium: Für dieses Jahr sollte das Geld reichen
Der Branchenverband Zentralverband Sanitär Heizung Klima rät Interessenten, aktiv zu werden. Lieferschwierigkeiten bei Herstellern und Handwerkern seien Vergangenheit, versichert Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann. Wer abwarte, bis Pläne für die kommunale Wärmeplanung stünden, riskiere neue Vorgaben. «Deshalb: jetzt handeln, auch vor dem Hintergrund enger werdender Spielräume in künftigen Bundeshaushalten. Wer weiß, wie lange die aktuell hervorragende Förderkulisse Bestand hat.»
Die Fördermittel müssten über 2024 hinaus gesichert werden, verlangt Energie- und Bauexperte Thomas Engelke vom vzbv. «Da die Haushaltsmittel dafür jedes Jahr in den Bundeshaushalt neu einzustellen sind, muss der Bundesfinanzminister genau das sichern.» Er warnte vor einer Verunsicherung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sollte es zu einem erneuten Förderstopp oder einer Absenkung von Fördermitteln kommen. Denn Zuschüsse gibt es nur, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.
«Wir gehen davon aus, dass die Mittel auskömmlich sind», sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. Für das laufende Jahr sind laut Ministerium rund 16 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgesehen, die aber auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder den Austausch von Fenstern umfasst.








