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Neue Gnadenfrist für Betreiberfirma Nord Stream 2

Der Pipeline-Betreiber Nord Stream 2 sitzt auf hohen Schulden. Seit fast zwei Jahren wird an einer Lösung gearbeitet. Ein Schweizer Gericht gibt Gläubigern eine letzte Chance zur Einigung.

Ohne Einigung könnte im Januar Konkurs über Nord Stream 2 eröffnet werden. (Archivbild)
Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Es wurde noch keine Entscheidung über die Zukunft der Nord Stream 2 AG getroffen. Ein Schweizer Gericht im Kanton Zug hat den Gläubigern des stark verschuldeten Pipeline-Betreibers in Besitz der russischen Gesellschaft Gazprom eine letzte Frist gesetzt, um über einen vorgelegten Nachlassvertrag zu entscheiden. Die Gläubiger haben bis zum 8. Januar 2025 Zeit, um ihre Zustimmungen einzureichen.

«Bei Nichterreichen des erforderlichen Quorums wäre der unterbreitete Nachlassvertrag nicht angenommen und würde zur Konkurseröffnung führen», teilte der Sachwalter Transliq auf Anfrage mit. 

Transliq wurde eingesetzt, um Sanierungsmöglichkeiten oder eine Einigung mit Gläubigern zu erarbeiten. Transliq machte keine Angaben über Details des Nachlassvertrags. Bei solchen Verträgen geht es oft darum, Vermögenswerte zu veräußern, um Gläubiger teilweise zu entschädigen.

Pipeline nie in Betrieb

Die Nord Stream 2 AG sollte russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland liefern. Die fast zehn Milliarden Euro teure und 1.200 Kilometer lange Pipeline mit zwei Strängen wurde fertig gebaut, aber nie in Betrieb genommen. Das Gas-Geschäft wurde nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 auf Eis gelegt. Einer der beiden Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag Anfang September 2022 zerstört, ebenso wie die beiden Stränge der bereits in Betrieb genommenen Nord-Stream-1-Pipeline.

Die Betreibergesellschaft hatte hohe Schulden und entließ beinahe alle Mitarbeiter. Das Gericht in Zug gewährte Anfang Januar 2023 eine mehrmals verlängerte Nachlassstundung, um einen Konkurs zu vermeiden.

dpa