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Reform des Bundesdatenschutzgesetzes stärkt Verbraucherrechte gegenüber Schufa

Die Bundesregierung reagiert auf ein EuGH-Urteil und verbietet Unternehmen die Nutzung bestimmter Daten zur Bonitätsprüfung, darunter Wohnadresse und personenbezogene Daten aus sozialen Netzwerken.

Die Schufa Holding AG ist eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei.
Foto: Andreas Arnold/dpa

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, um die Rechte der Verbraucher gegenüber Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa zu stärken. Diese Reform des Bundesdatenschutzgesetzes ist eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet.

Das oberste europäische Gericht hat entschieden, dass die Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern nur innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt ist. Laut Entwurf dürfen zukünftig bestimmte Daten nicht mehr verwendet werden, damit Unternehmen die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit einer Person beurteilen können. Dazu gehören unter anderem die Wohnadresse, der Name und personenbezogene Daten aus der Nutzung von sozialen Netzwerken. Informationen über Ein- und Auszahlungen auf Bankkonten sind ebenfalls nicht erlaubt.

Zwei Fälle aus Deutschland bildeten den Hintergrund für die Entscheidung des EuGH im Dezember. In einem der Fälle hatte eine Frau geklagt, nachdem ihr ein Kredit verwehrt worden war. Sie verlangte von der Schufa, einen Eintrag zu löschen und Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte lediglich den Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, jedoch nicht die genaue Berechnungsmethode. Auch bei der Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von potenziellen Mietern spielt der Schufa-Score häufig eine Rolle.

«Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Score-Wert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche Aussagekraft der Score-Wert hat», sagte Steffi Lemke (Grüne), Bundesministerin für Umwelt und Verbraucherschutz. Auch einer möglichen Diskriminierung durch Scoring schiebe man nun einen Riegel vor. Beispielsweise werde durch das geplante Gesetz, das Bundestag und Bundesrat noch passieren muss, ausgeschlossen, dass die Postleitzahl darüber entscheide, ob jemand als zahlungsfähig eingestuft werde oder nicht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, dass der Entwurf klarstellt, dass Daten zur ethnischen Herkunft und Gesundheitsdaten nicht in die automatisierte Berechnung der Zahlungsfähigkeit einbezogen werden dürfen. Die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes soll zudem die Durchführung von Forschungsvorhaben erleichtern. Unternehmen und Einrichtungen, die Daten für historische, wissenschaftliche oder statistische Zwecke verarbeiten, müssen sich laut Innenministerium bei länderübergreifenden Vorhaben mit gemeinsamer datenschutzrechtlicher Verantwortung zukünftig nur noch an eine Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner wenden.

„Die deutsche Fußballmannschaft hat gestern Abend gegen Spanien gespielt. Das Spiel fand im Stadion in München statt. Es war ein Freundschaftsspiel. Die deutsche Mannschaft hat das Spiel mit 2:1 gewonnen. Tore wurden von Müller und Gündogan erzielt. Es war ein spannendes Spiel mit vielen Chancen auf beiden Seiten.“

dpa