Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Neues Heizungsgesetz tritt in Kraft – was das bedeutet

Es ist soweit: Das neue Heizungsgesetz kommt. Die Vorgaben sollen die Wärmewende in Gebäuden entscheidend voranbringen. Zweifel aber bleiben. Was müssen Hauseigentümer jetzt tun?

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Foto: Jan Woitas/dpa

Das neue Heizungsgesetz tritt zu Jahresbeginn in Kraft, nachdem monatelang erbittert darüber gestritten wurde. Die wichtigste Botschaft bleibt unverändert: Die meisten Hauseigentümer müssen vorerst nichts unternehmen.

Funktionierende Heizungen dürfen weiterhin genutzt werden. Kurz vor dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes wurde endlich auch die zukünftige staatliche Unterstützung klar. Trotzdem gibt es weiterhin Kritik.

Start nur für Neubaugebiete

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die «Wärmewende» im Gebäudebereich voranbringen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Bepreisung steigt.

Die Bestimmungen des neuen Gesetzes treten ab Januar in Kraft, gelten jedoch zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Es werden bereits jetzt viele Wärmepumpen in Neubauten installiert, aber auch andere Heizungsmodelle sind möglich. Gemäß dem Wirtschaftsministerium gilt die 65 Prozent-Ökostrom Pflicht konkret für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.

Übergangsfristen

Die Übergangsfristen gelten für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Eine kommunale Wärmeplanung ist der entscheidende Faktor. Diese Planung soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 verfügbar sein. Hauseigentümer sollen dann Klarheit darüber haben, ob sie beispielsweise an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe.

Wenn es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung gibt, zum Beispiel für ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können laut dem Wirtschaftsministerium frühere Fristen greifen.

Im Allgemeinen gilt: Heizungen, die funktionieren, können weiterhin genutzt werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung defekt ist, aber noch repariert werden kann.

Austausch kaputter Heizungen

Falls es notwendig ist, eine Gas- oder Ölheizung komplett auszutauschen, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen von mehreren Jahren. Bis zum Ablauf dieser Fristen dürfen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen installiert werden. Ab dem Jahr 2029 müssen sie jedoch einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen. Wenn die Kommune bereits einen Wärmeplan hat, ist der Einbau von Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie laut dem Ministerium verpflichtend. In Ausnahmefällen könnten Eigentümer von der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien befreit werden.

Es besteht bereits eine grundlegende Verpflichtung, einen Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen zu ersetzen. Es gibt Ausnahmen, einschließlich Brennwertkessel. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Laut einer Studie des Energiewirtschaftsverbandes BDEW vom November wurden im Jahr 2023 knapp die Hälfte der gut 41,9 Millionen Wohnungen mit Erdgas beheizt. Die Ölheizung liegt mit fast einem Viertel an zweiter Stelle.

Das Ministerium betont: Es ist in den meisten Fällen ratsam, bereits jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umzusteigen. Dies trägt zum Klimaschutz bei und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung gibt – auch wenn die Heizung noch funktioniert.

Künftige Förderung

Im September wurde das neue Heizungsgesetz vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Trotz gegenteiliger Versprechungen der Bundesregierung war lange Zeit unklar, wie die künftige staatliche Förderung genau aussehen würde. Kurz vor Jahresende gibt es nun Klarheit über die neue Förderrichtlinie und die Zuschüsse für Investitionskosten.

Die bedeutendste Veränderung besteht darin, dass selbstnutzende Eigentümer einen Geschwindigkeits-Bonus erhalten, wenn sie ihre alten fossilen Heizungen frühzeitig austauschen. Dies soll sie motivieren, auch wenn die Heizung noch funktioniert. Der Bonus wird gewährt, wenn funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie Biomasse- und Gasheizungen, die älter als zwanzig Jahre sind, ausgetauscht werden.

Aufgrund von Kosten wurde eine geplante Erweiterung des Geschwindigkeits-Bonus für den Austausch alter Heizungen gestrichen. Die Regierung muss aufgrund eines Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher stopfen.

Ergänzend dazu erhalten selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten.

Laut dem Ministerium können Förderanträge ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch für bereits begonnene Vorhaben, wie es heißt.

Boom bei neuen Gasheizungen

Das GEG soll den Klimaschutz vorantreiben, das lange Gezerre darum hatte offenbar genau den gegenteiligen Effekt. In diesem Jahr und damit vor dem Start des neuen Heizungsgesetzes haben sich viele Hauseigentümer noch eine neue Gasheizung gekauft – die Branche steuert auf einen Rekord zu. Die langwierige Debatte rund um das GEG habe Folgen gehabt, sagte Ralf Kiryk, Abteilungsleiter beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie: «Vorwiegend haben die Menschen noch schnell in eine Gasheizung investiert, um sich den Vorgaben des GEG zu entziehen.»

Laut Verbandsdaten verzeichneten Gasheizungen bis Ende Oktober einen Absatzzuwachs von 38 Prozent auf etwa 694.500 Stück, während Ölheizungen um 107 Prozent auf 94.500 Stück zunahmen. Der Absatz von Heizungs-Wärmepumpen stieg um 75 Prozent auf 320.500 Stück. Das Interesse an Wärmepumpen hat jedoch aufgrund der GEG-Debatte abgenommen. Dies ist unter anderem auf die langanhaltende Unsicherheit über die neue Förderung zurückzuführen. Die Anzahl der Förderanträge ist im Jahr 2023 stark zurückgegangen.

Heizungsgesetz: Fortschritt oder kleinteilige Vorgabe?

Von Anfang an wurde das Gesetz stark kritisiert: Es enthält zu detaillierte Vorgaben, bevorzugt die Wärmepumpe, überfordert viele Eigentümer finanziell und sorgt für große Verunsicherung. Bei unserem Koalitionspartner FDP möchten viele lieber auf ein anderes Instrument setzen: eine Erhöhung des CO2-Preises als Anreiz für den Austausch der Heizung. Der CO2-Preis verteuert den Verbrauch fossiler Rohstoffe und somit auch das Heizen. Als Ausgleich für die Mehrbelastungen könnten die Bürger ein Klimageld erhalten, das jedoch noch auf sich warten lässt.

Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, sieht das GEG trotz aller Unsicherheiten als erheblichen Fortschritt auf dem Weg zu erneuerbaren Energien und mehr Klimaschutz im Gebäude. Ab dem 1. Januar werde jede Person, die eine Gas- oder Ölheizung einbauen möchte, unterschreiben müssen, dass sie über die Risiken von drastisch steigenden Preisen für fossile Brennstoffe und die Pflicht zur Nutzung steigender Anteile grüner Brennstoffe informiert worden sei. Der Weg zum GEG sei eine «kommunikative Katastrophe» gewesen.

Thomas Engelke, Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sagte: «Es war überfällig, das Gebäudeenergiegesetz zu aktualisieren und die Heizung der Zukunft klimafreundlich auszurichten.» Allerdings sei dies nicht ausreichend gelungen. «Gasheizungen, die theoretisch mit Wasserstoff betrieben werden können, dürfen weiter eingebaut werden.» Den Verbraucherinnen und Verbrauchern drohe hier eine Kostenfalle, weil absehbar nicht genügend Wasserstoff zur Verfügung stehe und dieser entsprechend teuer werden könnte. Auch beim Ausbau der Wärmenetze seien die Interessen der privaten Haushalte noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Irmela Colaço, Gebäude-Expertin des Umweltverbands BUND, kritisierte: «Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt viel zu lange erlaubt. Insbesondere Mietende werden nicht ausreichend vor hohen Heizkosten geschützt. Umso wichtiger ist es nun, die Menschen über Klima- und Kostenfallen aufzuklären und bei der kommunalen Wärmeplanung dafür zu sorgen, dass eine bezahlbare und effiziente Wärmewende in den Fokus rückt statt die Profitinteressen der Gaslobby.»

Der Klimaeffekt

Aufgrund umfangreicher Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der lange Zeit heftig kritisiert wurde, wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes nach einer Prognose im Auftrag des Ministeriums geringer ausfallen als zunächst angenommen. Die Einsparung von CO2 wird jedoch im Laufe der Zeit immer stärker werden.

dpa