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Neues Onlineportal für Klagen von Fluggästen

Mit ein paar Klicks zur Entschädigung. Das wünschen sich viele Passagiere, deren Flüge stark verspätet, ohne sie oder gar nicht stattgefunden haben. Dazu läuft jetzt ein Test des Justizministeriums.

Entschädigung für ausgefallene oder verspätete Flüge einzuklagen, soll einfacher werden. (Symbolbild)
Foto: Fabian Sommer/dpa

Das Bundesjustizministerium hat ein Onlineportal für digitale Klagen zu Fluggastrechten eingerichtet. Passagiere können durch einen Vorab-Check mit Standardfragen feststellen, ob sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung haben. Danach können sie selbst digital eine Klage erstellen.

Die Klage kann auch digital an sieben deutschen Gerichten – Bremen, Düsseldorf, Königs Wusterhausen, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg und Nürtingen, die in der Nähe größerer Flughäfen liegen, eingereicht werden.

Voraussetzung für die digitale Übermittlung der Fluggast-Klage ist allerdings die Einrichtung eines Bürgerkontos «Mein Justizpostfach». Das kann jeder tun, der über einen Online-Ausweis und eine Bund-ID verfügt.

Mehr als 130.000 Klagen eingereicht

Laut einer Umfrage der «Deutschen Richterzeitung» gingen bei den Gerichten an den Standorten der 20 größten Flughäfen in Deutschland 2024 rund 131.000 Klagen von Fluggästen ein – etwa 6.000 mehr als im Vorjahr. Die Kunden verlangen meist Entschädigungen für ausgefallene oder verspätete Flüge, teils geht es auch um Fälle zu Reiseverträgen. 

Das Geschäftsmodell von Legal-Tech-Plattformen im Bereich von Fluggastrechten beruht darauf, Entschädigungsansprüche gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung durchzusetzen. Die Passagiere übertragen dabei ihre Forderungen an die Plattform, die im Erfolgsfall eine Provision erhält. Im Falle eines Misserfolgs entstehen den Kunden keine Kosten.

Wer seine Forderungen gegenüber einer Fluggesellschaft über das neue Portal selbst durchsetzen möchte, muss die Entschädigungssumme nicht teilen. Allerdings ist er verpflichtet, einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen und sich darauf vorzubereiten, im Falle eines Misserfolgs die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen.

Onlinedienst als Testfall für digitalen Kontakt zwischen Bürger und Justiz

Das Ministerium hat Fluggastrechte als ersten Anwendungsfall für den neuen Onlinedienst ausgewählt, da es sich hier um häufig vorkommende Klagen handelt, die sich in der Fallgestaltung oft ähneln. Doch dabei soll es nicht bleiben. «Die Erfahrungen mit dem neuen Angebot werden uns dabei helfen, ein großes rechtspolitisches Ziel zu erreichen: einen Rechtsstaat auf der Höhe der Zeit, in dem viele Ansprüche einfach und digital durchgesetzt werden können», sagt der geschäftsführende Bundesjustizminister, Volker Wissing (parteilos).

dpa