Fast vier Millionen Haushalte setzen auf Schwarzarbeit – warum viele die Anmeldung umgehen und wie viel Geld dabei wirklich fließt.
Neun von zehn Haushaltshilfen werden schwarz beschäftigt

Laut einem neuen Bericht des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) beschäftigen neun von zehn Haushalten mit Haushaltshilfe diese illegal. Dies betrifft etwa vier Millionen Haushalte in Deutschland. Die Informationen stammen von der Deutschen Presse-Agentur.
Die Ursachen für illegale Beschäftigung sind unterschiedlich: Gemäß einer Umfrage, die im Auftrag des IW Mitte des Jahres durchgeführt wurde, erklärte ein Viertel der Befragten, dass die Haushaltshilfe aus verschiedenen Gründen nicht angemeldet werden möchte. Etwa 15 Prozent beschäftigten ihre Haushaltshilfe illegal, da sie eine legale Anstellung als zu kostspielig empfanden. 8 Prozent gaben an, dass eine legale Anmeldung an bürokratischen Hindernissen scheiterte.
Umsatz in Milliardenhöhe
Der Hauptgrund, den fast 35 Prozent der Befragten angegeben haben, ist daher, dass die Haushaltshilfe nur Nachbarschaftshilfe leistet und daher nicht anmeldepflichtig ist. Laut IW wird jedoch der Begriff der Nachbarschaftshilfe überdehnt: Oft handelt es sich bei den Tätigkeiten tatsächlich um anmeldepflichtige Arbeit.
Laut IW beläuft sich der Stundenlohn einer Haushaltshilfe, die illegal oder auf Minijobbasis arbeitet, je nach Region, Berufserfahrung und Zuverlässigkeit auf 15 bis 25 Euro. Für das Jahr 2023 ergab sich dadurch ein Umsatz in Milliardenhöhe: 8,63 Milliarden Euro wurden für die Beschäftigung einer Hilfe ohne Steuerzahlung ausgegeben. Diese Summe wird voraussichtlich bis zum Jahr 2025 weiter steigen, so das IW.
Befugnisse der Behörden nicht ausreichend
Im November wurde im Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Kampf gegen illegale Beschäftigung mehr Befugnisse einräumt. Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und einer verstärkten Digitalisierung könnten verdächtige Betriebe schneller identifiziert werden.
IW berichtet jedoch, dass private Haushalte nicht überwacht werden. Aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung, die in Artikel 13 des Grundgesetzes festgelegt ist, sind zusätzliche Kontrollen im privaten Bereich nicht durchführbar.
Laut dem Bericht werden Privathaushalte häufig nicht als regulärer Arbeitsort angesehen. Selbst bei langfristiger Beschäftigung mit einem hohen Maß an Vertrauen würden die Beteiligten eine vertragliche Bindung vermeiden. Auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Urlaub werde als ungewöhnlich oder unerwünscht wahrgenommen.








