Mit Cum-Ex-Geschäften prellten Banken den deutschen Staat um Milliarden. Noch größer wurde der Schaden durch Cum-Cum-Geschäfte. Neue Dokumente zeigen, wie stark Banken daran beteiligt waren.
Nicht nur Cum-Ex: Milliarden-Steuernachzahlungen für Banken

Deutsche Banken müssen Steuern in Milliardenhöhe wegen illegaler Aktiengeschäfte nachzahlen. Das zeigt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, über das der «Bayerische Rundfunk» berichtete. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Demnach hat die Finanzaufsicht Bafin in den vergangenen Jahren mehrfach bei Banken abgefragt, welche Folgen die Beteiligung an Cum-Cum-Geschäften für die Geldhäuser haben könnten. Wissen wollten die Aufseher, in welcher Höhe Steuernachzahlungen drohen und ob Banken Rückstellungen gebildet haben. Die Bafin erklärte, dass an der Abfrage rund 1500 deutsche Banken und ausgewählte Wertpapierinstitute teilnahmen. Die Auswertung habe ergeben, «dass keine Insolvenzgefahr bei betroffenen Instituten besteht».
Dritte Umfrage, noch höhere Nachzahlungen
In einer ersten Umfrage 2017 habe laut Bafin nur ein kleiner Teil der Banken angegeben, direkt an Cum-Cum-Deals beteiligt gewesen zu sein, heißt es im Schreiben. «Die möglichen finanziellen Belastungen seien auf etwa 610 Mio. Euro taxiert worden; es seien bereits Rückstellungen in Höhe von circa 273 Mio. Euro gebildet worden.»
Bei der zweiten Bafin-Umfrage von 2020 wurden von den Banken deutlich höhere Beträge angegeben: Laut den Angaben beliefen sich die möglichen finanziellen Belastungen auf 960 Millionen Euro, von denen bereits etwa 530 Millionen Euro an die Finanzbehörden zurücküberwiesen wurden.
Nach einer dritten Umfrage beliefen sich die steuerlichen Belastungen aus Cum-Cum-Deals auf gut vier Milliarden Euro. «Davon seien ca. 1,33 Mrd. Euro bereits ausgeglichen und Rückstellungen für mögliche Steuernachzahlungen in Höhe von ca. 0,74 Mrd. Euro gebildet worden.»
Bei Cum-Cum-Deals wurden Aktien, die von ausländischen Anlegern gehalten wurden, kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner, wie zum Beispiel Banken, übertragen. Diese konnten sich die Kapitalertragssteuer anrechnen lassen oder erstatten lassen. Danach wurden die Aktien zusammen mit der Dividende zurückgegeben und die gesparte Steuer wurde geteilt. Anfang 2020 entschied das Finanzgericht Hessen, dass es sich bei Cum-Cum-Deals um missbräuchliche Steuergestaltungen handelt.
Ähnlich wie Cum-Ex, aber größerer Schaden
Cum-Cum-Geschäfte werden oft als die größeren Brüder von Cum-Ex-Geschäften betrachtet, bei denen Banken den Staat um geschätzte zweistellige Milliardenbeträge betrogen haben. Im Gegensatz zu Cum-Ex-Geschäften, bei denen bereits mehrere Urteile gefällt wurden, zum Beispiel gegen den Steueranwalt Hanno Berger, befindet sich die Aufarbeitung von Cum-Cum-Geschäften noch ganz am Anfang. Darüber hinaus ist das Ausmaß größer: Der Finanzwissenschaftler Christoph Spengel aus Mannheim schätzt den Schaden, den Cum-Cum-Geschäfte für den Fiskus zwischen 2000 und 2020 verursacht haben, auf 28,5 Milliarden Euro.
Gerhard Schick, der den Verein Bürgerbewegung Finanzwende leitet, forderte mehr Tempo bei der Aufarbeitung. Banken dürften nicht mit illegalen Geschäften zu Lasten des Steuerzahlers durchkommen. Die politisch Verantwortlichen in den Ländern müssten «endlich in Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften die Weichen dafür stellen, dass diese Milliarden wirklich zurückgeholt werden können.»








