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Volkswagen sichert sich mit Notfallklausel gegen Krise ab

Der Tarifvertrag ermöglicht Arbeitszeitreduzierung auf 28 Stunden bei teilweisem Lohnausgleich, nur im absoluten Notfall vorgesehen.

Der neue VW-Haustarif enthält auch eine Notfallklausel, die zu Lohnkürzungen führen könnte. (Archivfoto)
Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Volkswagen hat sich bei seinem Tarifabschluss mit der IG Metall mit einer Notfallklausel gegen eine weitere Zuspitzung der Krise abgesichert. Im kurz vor Weihnachten geschlossenen Zukunftstarifvertrag sei eine Regelung enthalten, die bei Engpässen eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 28 Stunden ermögliche – bei nur teilweisem Lohnausgleich, bestätigten Konzernkreise der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der «Business Insider» berichtet.

Es wird im Tarifvertrag festgelegt, dass alle anderen Maßnahmen wie Überstundenabbau und Kurzarbeit vorher ausgeschöpft sein müssen. Bei vorübergehenden Beschäftigungsproblemen kann die Wochenarbeitszeit für alle Mitarbeiter pauschal um bis zu sieben Stunden reduziert werden, von den regulären 35 auf bis zu 28 Stunden.

Für die ersten beiden Stunden der Verkürzung wird der volle Lohnausgleich gewährt, ab der dritten Stunde wird der Lohn anteilig gekürzt. Maximal drei der sechs Stunden bleiben unbezahlt. Allerdings, so wurde in Konzernkreisen erklärt, ist diese Regelung nur für den absoluten Notfall gedacht, falls sich die Situation dramatisch verschärfen sollte, was jedoch niemand erwartet.

Vier-Tage-Woche als Vorbild

Die Maßnahme erinnert an die Vier-Tage-Woche, mit der VW vor über 30 Jahren einen drohenden Stellenabbau verhinderte. Auch damals steckte das Unternehmen in einer schweren Krise, Tausende von Arbeitsplätzen waren bedroht. Um dies zu verhindern, schloss der damalige Personalvorstand von VW, Peter Hartz, Ende 1993 mit der IG Metall eine flächendeckende Vereinbarung zur Arbeitszeitverkürzung. Diese Regelung blieb über zwölf Jahre lang in Kraft.

Unternehmen und Gewerkschaft hatten sich kurz vor Weihnachten nach langem Ringen auf ein Sanierungsprogramm geeinigt, das den Abbau von 35.000 Arbeitsplätzen in Deutschland bis 2030 vorsieht. Im Gegenzug hat VW die zuvor gekündigte Beschäftigungssicherung wieder in Kraft gesetzt und bis 2030 verlängert. Der geplante Stellenabbau soll nun ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen. VW hat in seinen Werken in Niedersachsen, Hessen und Sachsen rund 130.000 Mitarbeiter.

dpa