VW und das Kraftfahrt-Bundesamt verteidigen das umstrittene Thermofenster. Die Deutsche Umwelthilfe sieht darin unzulässige Abschalteinrichtungen. Nun hat das OVG in Schleswig entscheiden.
OVG: Abschalteinrichtung bei Diesel-Autos rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Abschalteinrichtung von VW für die Diesel-Abgasreinigung rechtswidrig ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hätte keine Genehmigung dafür erteilen dürfen, urteilte das Gericht in einem Berufungsverfahren. Es ging um die Zulassung eines spezifischen Software-Updates in der Motorsteuerung, das VW nach dem Dieselskandal durchgeführt hatte.
Jahrelanger Streit zwischen Autobauern und Umweltschützern
Ein Gerichtssprecher sagte, dass eine Funktion dieses Updates für den Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5) das sogenannte Thermofenster war. Die Software reduziert die Reinigung der Abgase bei niedrigeren Temperaturen, was dazu führt, dass die Fahrzeuge mehr Schadstoffe ausstoßen. Seit Jahren streiten Umweltschützer und Autobauer darüber, ob dies zulässig ist.
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig wies die Berufungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg und der Volkswagen AG gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück. Laut einer Mitteilung hatte das Verwaltungsgericht im Jahr 2023 festgestellt, dass die Freigabe rechtswidrig war. Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt und wurde weitgehend vom Verwaltungsgericht unterstützt.
«Zwei unzulässige Abschalteinrichtungen»
In dem Urteil des OVG geht es konkret um den Freigabebescheid aus dem Jahr 2016. «Das Software-Update für die Motorsteuerung dieses Fahrzeugtyps enthielt zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung», so das Gericht. «Das KBA ist daher verpflichtet, die Volkswagen AG umgehend aufzufordern, innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen.»
Laut Gericht ist das Urteil nicht rechtskräftig. Obwohl die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde, haben das KBA und die Volkswagen AG die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Das Bundesverwaltungsgericht würde dann über diese Beschwerde entscheiden.
VW: Klage gegen Update-Genehmigung ist unbegründet
KBA und VW halten das Thermofenster für akzeptabel. Es dient dem Schutz vor unmittelbaren Gefahren für den Motor wie Schäden oder Unfälle. Diese Risiken sind so gravierend, dass sie eine reale Bedrohung beim Betrieb des Fahrzeugs darstellen können. Nach Ansicht von VW bleibt das Thermofenster auch gemäß den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 unverändert zulässig.
Der EuGH hatte klargestellt, dass eine Software, die «einen überwiegenden Teil des Jahres» einen höheren Ausstoß von Schadstoffen zulasse, grundsätzlich unzulässig sei. Thermofenster zum Schutz des Motors seien nur dann rechtens, wenn keine andere Lösung Risiken abwenden könne.
Umwelthilfe führt weitere Verfahren
Die Umwelthilfe führt basierend auf dem aktuellen Musterverfahren weitere Verfahren gegen Diesel-Fahrzeuge verschiedener Hersteller der Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c.