Sind das Wellen oder Kreise? Und wie sehr ähneln sich die Farben? Worum es in dem Markenrechtsstreit zwischen Paulaner und Berentzen geht und was eine Tapetenfarbe damit zu tun hat.
Paulaner gegen Berentzen: Urteil im Spezi-Prozess erwartet
Am Nachmittag wird ein Urteil im Rechtsstreit zwischen Paulaner und Berentzen über das Design einer Cola-Mix-Flasche erwartet. Das Münchner Landgericht wird entscheiden, ob die Brauerei zu Recht bemängelt, dass das Design der von Berentzen vertriebenen Mio Mio Cola+Orange Mische dem der bekannten Spezi-Flaschen zu ähnlich ist. Die Frage ist nicht banal, der Streitwert beträgt eine Viertelmillion Euro.
Paulaner hat das Wellendesign seiner Flasche in den Farben gelb, orange, rot, pink und lila schützen lassen und sieht seine Rechte durch das Design des Emsländer Getränkeherstellers Berentzen verletzt. Auch auf dem Etikett der Mische gebe es eine geschwungene Gestaltung, argumentierte das Münchner Unternehmen vor Gericht. Und vergleiche man die Farben mit denen auf der Mio-Mio-Flasche, seien sie teilweise mit dem bloßen Auge nicht zu unterscheiden. Zu 100 Prozent identisch sind die Farben aber nicht.
Die Brauerei argumentiert im Wesentlichen, dass Farben oder Farbkombinationen erst dann als Marke gelten, wenn sie vom Kunden als Herkunftsnachweis wahrgenommen werden.
Wellen, Farben und Tapeten: Worum gestritten wird
Berentzen, das vor allem für Spirituosen wie «Apfelkorn» bekannt ist, hatte hingegen argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken häufig vorkomme. Es sei abwegig, dass der Verbraucher im Supermarkt wegen Farben und Formen auf die Idee komme, dass Mio Mio mit Paulaner zusammengehöre. Zudem habe man nun mal Kreise und keine Wellen auf seiner Flasche abgebildet. Die Idee dazu soll von einer ähnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs kommen.
Der Anwalt von Paulaner betrachtete die Tapete in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli als unwichtig. Juristisch gesehen geht es darum, ob Berentzen eigene und ältere Rechte hat – diese entstehen jedoch nicht durch die Existenz einer Tapete an der Wand.
Warum Paulaner vor Gericht zieht
Doch was befürchtet Paulaner, wenn Konkurrenten Cola-Mix-Getränke auf den Markt bringen, deren Flaschen den eigenen ähnlich sind? Das würde die eigene Marke schwächen, sagte Lars Schmidt, Chef der Rechtsabteilung bei Paulaner, jüngst der «Süddeutschen Zeitung». Die Fünf-Farben-Welle diene dann irgendwann nicht mehr als Herkunftsnachweis. Gehe man nicht gegen ähnliche Produkte vor, untergrabe man die eigene juristische Position und könne sich dann nicht mehr wehren, wenn andere Hersteller ein optisch ähnliches Produkt auf den Markt brächten.
Nicht das erste Spezi-Verfahren
Es ist nicht das erste Mal, dass Paulaner die Konkurrenz wegen des Spezi-Designs verklagt. Erst im März hatte das Landgericht in einem ähnlichen Fall zugunsten der Münchner entschieden. Damals war es um die «Brauerlimo» der Homburger Karlsberg Brauerei gegangen. Das Gericht wertete die Farbgestaltung damals als Herkunftshinweis.
Im Jahr 2022 war Paulaner in einem anderen Spezi-Streit selbst die Beklagte. Die Brauerei Riegele aus Augsburg hatte mit den Münchnern über die Rechte am Namen Spezi gestritten und vergeblich versucht, Lizenzgebühren für den Namen zu erhalten.