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Pflege-Entlastungen kommen – Warnung vor «Kostenlawine»

Schon seit Jahren wird die Pflege für Millionen Menschen teurer und teurer. Jetzt kommen beschlossene Anhebungen in Milliardenhöhe, um die Belastungen abzumildern. Doch wie stark wirkt die Kostenbremse?

Das Pflegegeld steigt zum 1. Januar um fünf Prozent.
Foto: Tom Weller/dpa

Mit Blick auf die steigenden Kosten für die Pflege werden zum neuen Jahr Entlastungen für Pflegebedürftige zu Hause und in Pflegeheimen eingeführt. Gemäß eines Gesetzes der Ampel-Koalition wird das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld ab dem 1. Januar um fünf Prozent angehoben. Das Pflegegeld ist dazu gedacht, Pflegebedürftige zu unterstützen, die nicht in Einrichtungen leben. Des Weiteren werden ab dem 1. Januar Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen erhöht. Dadurch soll der selbst zu zahlende Anteil für die reine Pflege deutlich stärker reduziert werden als zuvor.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Anhebungen als zu gering. Vorstand Eugen Brysch sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Die sich auftürmende Kostenlawine begräbt die über vier Millionen pflegebedürftigen Menschen daheim.» Die Erhöhung des Pflegegelds sei «so gut wie wirkungslos». Schon die Preissteigerungen der vergangenen Monate seien damit kaum ausgeglichen. Von den Betroffenen allein zu stemmen seien auch weiter steigende Löhne und davongaloppierende Energiekosten, die von der Bundesregierung nicht ausgeglichen würden. Minister Karl Lauterbach (SPD) müsse dafür sorgen, dass die Erhöhung des Pflegegelds dem Grundbedarf der Hilfsbedürftigen gerecht werde.

Die Reform, die im Frühjahr beschlossen wurde, hat zum Ziel, zusätzlich 6,6 Milliarden Euro pro Jahr zu mobilisieren und die Pflegeversicherung bis 2025 finanziell abzusichern. In einer ersten Stufe wurde der Pflegebeitrag zum 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte erhöht, für Kinderlose etwas mehr. Familien mit mindestens zwei Kindern zahlen nun weniger Beitrag als zuvor, bezogen auf den Arbeitnehmeranteil. In einer zweiten Stufe werden zum 1. Januar mehrere Entlastungen eingeführt. Hier ist eine Übersicht:

Pflege zu Hause

Das Pflegegeld, das zuletzt vor sieben Jahren erhöht wurde, wird um fünf Prozent angehoben. Pflegebedürftige können selbst entscheiden, wie sie es verwenden – viele geben es als Anerkennung an ihre pflegenden Angehörigen weiter. Ebenso werden die ambulanten Sachleistungen für die Betreuung durch Pflegedienste um fünf Prozent erhöht. Die genauen Beträge hängen vom Pflegegrad ab. Zum Beispiel wird das Pflegegeld laut Verband der Ersatzkassen für Pflegegrad drei von 545 Euro auf 573 Euro erhöht – und der Betrag für Sachleistungen steigt von 1363 Euro auf 1432 Euro.

Pflege im Heim

Die Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner, die Anfang 2022 eingeführt wurden, werden erhöht. Der Eigenanteil für die reine Pflege wird im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent anstatt bisher 5 Prozent gesenkt, im zweiten Jahr um 30 Prozent anstatt 25 Prozent, im dritten Jahr um 50 Prozent anstatt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent anstatt 70 Prozent. Der Hintergrund dafür ist, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege übernimmt, im Gegensatz zur Krankenversicherung. Im Heim fallen zusätzlich noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen an.

Pflegeunterstützungsgeld

Wenn Angestellte sich um die Pflege ihrer nahen Angehörigen kümmern müssen und deshalb nicht zur Arbeit gehen können, haben sie die Möglichkeit, eine Lohnersatzleistung zu beantragen. Früher war dies nur für zehn Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person möglich, jetzt jedoch für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Transparenz

Pflegebedürftige haben nun die Möglichkeit, von ihrer Pflegekasse zu fordern, dass sie alle sechs Monate eine Zusammenfassung der in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten. Das Ministerium hat festgelegt, dass die Informationen so aufbereitet werden müssen, dass auch Personen ohne Fachkenntnisse sie verstehen können.

dpa