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Pflege-Mindestlöhne steigen in zwei Schritten

Pflegekräfte werden dringend gesucht, und dafür kommt es auch auf die Bezahlung an. Die Untergrenzen für die Löhne werden weiter angehoben.

Die Mindestlöhne in der Altenpflege sollen ab Sommer nächsten Jahres schrittweise ansteigen. (Archivbild)
Foto: Marijan Murat/dpa

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Eine erste Anhebung für Pflegehilfskräfte ist zum 1. Juli 2026 geplant, von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie das Bundesarbeitsministerium und das Bundesgesundheitsministerium nach der Empfehlung einer Kommission bekannt gaben. Eine zweite Anhebung auf 16,95 Euro ist zum 1. Juli 2027 vorgesehen.

Für Pflegehilfskräfte mit mindestens einem Jahr Ausbildung ist geplant, den Mindestlohn von derzeit 17,35 Euro zunächst auf 17,80 Euro und dann auf 18,26 Euro zu erhöhen. Pflegefachkräfte sollen von 20,50 Euro auf 21,03 Euro und in der zweiten Stufe auf 21,58 Euro pro Stunde angehoben werden.

Mindestlöhne gelten für Pflege-Einrichtungen

Das Bundesarbeitsministerium plant, die Vorschläge der Kommission für bundesweit einheitliche Sätze durch eine Verordnung umzusetzen. An dem Gremium sind Pflegeanbieter und Arbeitnehmervertreter beteiligt. Etwa 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. In Bereichen, in denen dieser nicht gilt, wie zum Beispiel in Privathaushalten, beträgt der gesetzliche Mindestlohn derzeit 12,82 Euro pro Stunde.

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) lobte die deutlichen Lohnerhöhungen für Pflegekräfte, die täglich und nächtlich herausragende Arbeit leisten. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies darauf hin, dass Pflegekräfte in den Einrichtungen im Durchschnitt bereits wesentlich höhere Löhne auf Tarifniveau erhalten, unabhängig von der neuen Festlegung der Kommission.

Einziger einklagbarer Anspruch für Beschäftigte 

Die Beauftragte des Arbeitsministeriums für die Pflegekommission, die ehemalige Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, hat erklärt, dass der Pflegemindestlohn als einziger individuell einklagbarer Rechtsanspruch von Beschäftigten weiterhin wichtig ist. Seit 2022 gilt allgemein, dass Einrichtungen nur Versorgungsverträge mit den Pflegekassen abschließen können, wenn sie nach Tarif oder ähnlich bezahlen. Die Gewerkschaft Verdi hat erklärt, dass diese Verpflichtung Pflegekräften keine konkrete Lohnhöhe garantiert, da diese nur im Durchschnitt und nicht in Bezug auf einzelne Arbeitsverhältnisse eingehalten werden muss.

dpa