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Post-Konkurrenz bekommt Rückenwind von Monopolkommission

Die Deutsche Post ist mit großem Abstand Marktführer im Briefgeschäft, kleine Konkurrenten haben es schwer. Eine Steuerbefreiung könnte ihnen helfen. Das Steuerthema sorgt für mächtig Ärger.

Ein Briefträger bei der Arbeit.
Foto: Philipp Schulze/dpa

Am Briefmarkt bekommen die kleinen Konkurrenten der Deutschen Post Unterstützung von der Monopolkommission. Das Beratungsgremium der Bundesregierung veröffentlichte ein Gutachten, das vor einem «Umsatzsteuerprivileg» für den Bonner Logistiker in seinem Briefgeschäft warnt. Während die Post bei Briefdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit ist, ist die Konkurrenz das teilweise nicht – manche Firmen sind es, andere nicht. So eine Befreiung ist wichtig für Geschäftspost, also für Verträge etwa mit Behörden, Banken und Versicherungen. 

Sollte der Post exklusiv die Umsatzsteuer-Befreiung eingeräumt werden, würde das den Wettbewerb abwürgen, warnt der Chef der Monopolkommission, Tomaso Duso. «Das wäre das Aus für die meisten alternativen Briefdienste.» 

Die Citipost aus Hannover, die Pin Mail GmbH aus Brandenburg und Xendis aus NRW sind Briefzusteller, die mit der Post konkurrieren. Laut Wirtschaftsprofessor Duso haben diese Konkurrenten der Post lediglich einen Marktanteil von 15 Prozent, während der ehemalige Staatsmonopolist auf 85 Prozent kommt. Er kritisiert, dass der Bund der Post hohe Gewinnzuschläge gewährt und dadurch den Wettbewerb verfälscht.

«Wir wollen, dass Weihnachtskarten auch in ferner Zukunft noch zugestellt werden, und zwar selbst dann noch, wenn die Deutsche Post irgendwann das Briefgeschäft aufgeben sollte», sagt Duso. Deshalb würden funktionierende Alternativen gebraucht.

Briefmenge sinkt

DHL, der an der Börse Deutsche Post heißt, betrachtet sein Stammgeschäft – die Briefbeförderung im Inland – nicht mehr als besonders wichtig, da die Briefmenge im digitalen Zeitalter seit langem sinkt. Stattdessen sind der Transport von Paketen und Expresssendungen sowie andere Geschäftsfelder profitabler. Dennoch betont die Post weiterhin, auch zukünftig auf den Briefversand zu setzen. Als sogenannter Universaldienstleister hat das Unternehmen Verpflichtungen, wie die Aufrechterhaltung eines Filial- und Briefkasten-Netzes.

Reaktionen auf die Monopolkommission

Walther Otremba vom Bundesverband Briefdienste, in dem sich die Post-Konkurrenten zusammengeschlossen haben, unterstützt den Vorschlag der Monopolkommission. Das Bundesfinanzministerium verweigert die Ausstellung von Bescheiden für Steuerbefreiungen – das sollte geändert werden. «Wenn hier nicht schnell gehandelt wird, ist zum ersten Mal der Wettbewerb in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland durch das Zusammenwirken von Regierung und Ex-Monopolist zum Untergang verdammt.»

Ein Firmensprecher der Deutschen Post betont, dass seine Firma als einziger Universaldienstleister überall in Deutschland Briefe austrage. «Laut EU-Vorgaben ist die Umsatzsteuer-Befreiung ausschließlich für Anbieter vorgesehen, die den Universaldienst in diesem gesetzlich definierten Dreiklang erbringen: flächendeckend, mit geregelten Qualitätsstandards und eigener Infrastruktur.» 

Man hält es für nicht rechtmäßig, dass Briefkonkurrenten, die dies nicht tun, dennoch umsatzsteuerbefreit agieren dürfen. Deshalb wird gegen das Bundeszentralamt für Steuern geklagt, das solche Bescheinigungen ausstellt.

dpa