Schon viele Jahre streiten sich die Deutsche Bank und frühere Postbank-Aktionäre darüber, ob die Zwangsabfindung hoch genug war. In einem Verfahren hat das OLG Köln jetzt Ex-Aktionären zugestimmt.
Postbank-Streit: Gericht urteilt gegen Deutsche Bank
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem langjährigen Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären den ehemaligen Anteilseignern vollständig Recht gegeben, wie das Gericht in Köln mitteilte (Az. 13 U 231/17).
Der Hintergrund ist die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Es wurde untersucht, ob die Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre angemessen war und ob die Deutsche Bank bereits vor dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Postbank 2010 faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut hatte – und den Anlegern möglicherweise mehr Geld hätte zahlen müssen.
OLG-Senat folgt der Argumentation der Kläger
Über die Klagen von 13 ehemaligen Postbank-Aktionären wurde entschieden. Im Oktober 2010 erhielten sie 25 Euro pro Postbank-Aktie von der Deutschen Bank. Sie forderten später die Differenz zwischen diesem Betrag und 57,25 Euro, den sie zu einem früheren Zeitpunkt erhalten hätten sollen, als der Aktienkurs noch höher war. Die Deutsche Bank hätte bereits 2008 ein Übernahmeangebot machen müssen, da sie zu diesem Zeitpunkt bereits die Kontrolle über die Postbank hatte, so ihre Argumentation. Der zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts folgte nun dieser Argumentation auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben des Bundesgerichtshofs in einem früheren Revisionsverfahren.
Der Senat verweigerte eine Revision. Die Deutsche Bank hat jedoch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen. «Die Deutsche Bank wird nach Erhalt der Urteilsgründe die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde prüfen», gab die Bank am Mittwoch bekannt.
Bank: Außergerichtliche Einigungen mit 70 Prozent der Kläger
Im Fall, den das OLG jetzt entschieden hat, gab es ursprünglich noch viele Kläger. Die Deutsche Bank hatte sich jedoch vor einigen Wochen in zwei Vergleichen nach eigenen Angaben mit insgesamt 70 Prozent der Kläger außergerichtlich geeinigt. Dies entsprach 62 Prozent aller geltend gemachten Forderungen. Bei den Vergleichen erhielten die Kläger einen Aufschlag von 31 beziehungsweise 36,50 Euro je Aktie.
Bei einer mündlichen Verhandlung Ende April hat das Oberlandesgericht Köln bereits angedeutet, dass es zugunsten der Kläger entscheiden könnte. Die Deutsche Bank hat vorsorglich 1,3 Milliarden Euro zurückgelegt, was im zweiten Quartal zu roten Zahlen führte. Nach den Einigungen konnte die Bank im dritten Quartal 440 Millionen Euro wieder auflösen, wie das Geldinstitut am Mittwoch bekannt gab. Laut der Bank sind beim Landgericht Köln noch weitere Klagen in dieser Angelegenheit anhängig. Die dafür noch verbleibenden Rücklagen werden auf knapp 550 Millionen Euro geschätzt.
Bank: Rückstellungen decken Forderungen vollständig ab
Die Deutsche Bank erklärte weiter, dass das Urteil keine Auswirkungen auf die zuvor erzielten Vergleichsvereinbarungen habe. Die Bank habe Rückstellungen gebildet, die die ausstehenden Forderungen der Kläger plus die aufgelaufenen Zinsen vollständig abdeckten, hieß es in einem Statement. «Damit sieht sich die Bank finanziell praktisch voll abgesichert.» Zusätzliche Belastungen könnten lediglich durch weitere anfallende Zinsen in Höhe von derzeit circa zwei Millionen Euro pro Monat entstehen.