Als Universaldienstleister hat die Post Pflichten zu erfüllen, die reichlich angestaubt sind. Das will die Bundespolitik ändern. Für den Verbraucher bedeutet das: Die Wartezeit auf Briefe wird länger.
Postgesetz-Reform: Der Briefversand wird länger dauern

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Postgesetzes, die erste seit 25 Jahren. Es wird erwartet, dass das Bundeskabinett heute einen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums annimmt. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten zur Reform.
Warum die Reform?
Als das Postgesetz von 1998 in Kraft trat, spielte das Internet noch keine große Rolle und Online-Bestellungen waren selten. Allerdings war es damals noch üblich, Briefe zur Kommunikation zu verwenden.
Es scheint wie eine ferne Vergangenheit – heutzutage dominieren E-Mails und Chats die schriftliche Kommunikation. Briefe sind nicht mehr in Mode und Pakete sind zur Selbstverständlichkeit geworden. Aus diesem Grund plant der Gesetzgeber, die Vorschriften für die Postbranche an die veränderten Realitäten anzupassen. Dies sei dringend erforderlich, wird einstimmig aus der Politik betont.
Warum gibt es das Postgesetz überhaupt?
Die Bundespost wurde in den 90ern privatisiert. Das Postgesetz sollte für Wettbewerb sorgen, dabei aber die Grundversorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen gewährleisten. Die Deutsche Post muss als «Universaldienstleister» recht strenge Vorschriften einhalten. Im Gegenzug bekommt sie Steuererleichterungen.
Der Wettbewerb verlief eher durchschnittlich: Im Bereich der Briefe hat der Gelbe Riese einen Marktanteil von 85 Prozent und im Bereich der Pakete von über 40 Prozent. Zu den Konkurrenten im Briefsegment gehören Pin und Citipost, während DPD, Hermes, GLS, UPS und der Zustelldienst von Amazon zu den Paket-Wettbewerbern zählen. Letzterer ist in Deutschland die Nummer 2 hinter der Post/DHL.
Was soll im Gesetz geändert werden?
In Zukunft soll die Post weniger Zeitdruck bei der Briefbeförderung haben, um Kosten zu senken. Dies kann beispielsweise durch den Verzicht auf Nachtflüge zur Briefbeförderung geschehen. Bisher ist die Post verpflichtet, 80 Prozent der am heutigen Tag eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag zuzustellen. Am übernächsten Werktag muss die Quote bei 95 Prozent liegen.
Gemäß dem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums soll es zukünftig erst am dritten Werktag nach dem Einwurf in den Briefkasten einen Mindestwert geben, und zwar 95 Prozent. Am vierten Werktag sollten sogar 99 Prozent der Briefe beim Empfänger sein. Die Briefe sollen also langsamer transportiert werden, um jedoch zuverlässig anzukommen.
Wie könnte der Verbraucher die Folgen der Reform sonst noch merken?
Der Konzern hat bundesweit fast 13.000 Postfilialen, die meistens Post-Schalter bei Einzelhändlern sind. Trotz einer staatlichen Vorschrift gibt es in manchen Stadtrand-Lagen und größeren Dörfern keine Postfilialen, obwohl die Post dort Filialen haben sollte.
Die Lücken im Filialnetz entstehen manchmal, weil der letzte Supermarkt oder Kiosk geschlossen wurde und die Post keinen anderen Partner findet. Automaten könnten helfen, aber bisher werden sie bei der Filialnetz-Pflicht nicht berücksichtigt. Das könnte sich in Zukunft ändern, wenn auch nur in Einzelfällen mit Zustimmung der Bundesnetzagentur.
Wird das Porto wieder teurer?
Ja, es ist sehr wahrscheinlich, dass das Porto wieder steigen wird. Dies wird jedoch nicht in der Gesetzesreform geregelt, sondern in einem separaten Behördenverfahren im nächsten Jahr. Das bisherige Porto – 85 Cent für einen Standardbrief und 70 Cent für eine Postkarte – wird Ende 2024 auslaufen. Die Bundesnetzagentur wird der Post einen Spielraum für Preiserhöhungen gewähren, den das Unternehmen nutzen wird. Das überarbeitete Gesetz soll jedoch sicherstellen, dass der Preis nicht zu stark ansteigt – ein Standardbrief darf nicht teurer sein als ein Euro.
Was ist umstritten an der Reform?
Immer wieder gibt es Unmut über den Einsatz von Subunternehmern in der Paketbranche. Der Zoll berichtet von Fällen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, während die Gewerkschaft Verdi ein Verbot von Subunternehmern fordert. Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums geht zwar nicht so weit, aber die Regeln sollen verschärft werden. Auftraggeber sollen in Zukunft verpflichtet werden, ihre Subunternehmer nach festgelegten Kriterien zu überprüfen.
Die Grünen und die Sozialdemokraten sind mit dieser Situation nicht zufrieden und fordern ein Verbot der Weitergabe von Aufträgen an Sub-Sub- oder Sub-Sub-Subunternehmer. Die FDP hingegen ist anderer Meinung – sie glaubt zwar, dass es schwarze Schafe unter den Subunternehmern gibt, die bestraft werden müssen, insgesamt jedoch funktioniert das System gut und hat sich bewährt. Die Situation bei den Paketfirmen ist unterschiedlich: Der Marktführer DHL setzt kaum auf Subunternehmer, während die Konkurrenten dies stark tun.
Wie sollen die Arbeitsbedingungen verbessert werden?
Das Tragen von Paketen belastet den Rücken, manchmal müssen die Zusteller auch schwere Garten- und Sportgeräte und sogar Hanteln in die oberen Stockwerke von Mietshäusern tragen. In Zukunft sollen schwere Pakete ab 10 Kilo gekennzeichnet werden, damit der Paketbote Bescheid weiß und sich nicht überanstrengt. Ab 20 Kilo wird eine Zwei-Personen-Beförderung oder technische Hilfsmittel zur Pflicht.
Welches Problem wird sonst noch angegangen?
Seit dem letzten Jahr hat die Bundesnetzagentur ungewöhnlich viele Beschwerden über Qualitätsmängel in der Postbranche erhalten. Die Beschwerden beziehen sich auf verspätete, falsch abgegebene oder komplett verlorene Sendungen, und in den meisten Fällen richtet sich die Kritik gegen den Marktführer Deutsche Post/DHL. Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller hat immer wieder mahnend seinen Zeigefinger erhoben – allerdings kann er nicht viel mehr tun. Das soll sich in Zukunft ändern: Seine Behörde soll erstmals hohe Bußgelder gegen den Universaldienstleister Deutsche Post verhängen können.
Wie geht es bei der Postgesetz-Reform weiter?
Heute ist der Vorschlag der Bundesregierung zur Postreform mit dem Kabinettsbeschluss endgültig festgelegt worden. Nun sind Bundestag und Bundesrat gefordert und die Reform könnte im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.








