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Preisbremsen-Überprüfung: Versorger zahlen Millionen zurück

Energieversorger haben nach Prüfungen durch das Kartellamt rund 200 Millionen Euro an den Staat zurückgezahlt. Förmliche Verfügungen gab es bislang nicht. Neun Verfahren laufen noch.

Größtenteils ging bei der Energiepreisbremse alles mit rechten Dingen zu.
Foto: Wolf von Dewitz/dpa

Im Zuge der Missbrauchs-Prüfverfahren des Kartellamts haben Energieversorger rund 200 Millionen Euro an den Staat zurückgezahlt, um die Energiepreisbremsen zu unterstützen. Die Behörde in Bonn bestätigte diese Informationen. Während der Energiekrise 2022/2023 sollten Preisdeckel für Erdgas, Strom und Fernwärme die Verbraucher entlasten, wobei die Energiefirmen im Gegenzug Anspruch auf staatliche Ausgleichszahlungen hatten.

Um zu untersuchen, ob die Energieversorger nicht ungerechtfertigt zu hohe Preise angesetzt haben, eröffnete das Bundeskartellamt 2023 und 2024 bei Erdgas, Strom und Wärme insgesamt 70 Prüfverfahren aufgrund auffälliger Sachverhalte wie etwa besonders hoher Arbeitspreise. «Damit wurden stichprobenartig circa 14 Prozent des gesamten Antragsvolumens überprüft», erklärte ein Sprecher.

Das Volumen der Anträge von Versorgern auf staatliche Ausgleichszahlungen betrug zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitungen mehr als 25 Milliarden Euro. Zu den geprüften Unternehmen gehören unter anderem Stadtwerke, Vertriebsgesellschaften von Energiekonzernen und Energie-Discounter.

61 Verfahren abgeschlossen – Bedenken bei weniger als einem Drittel

61 Verfahren seien bereits abgeschlossen, berichtete das Kartellamt. «In weniger als einem Drittel der abgeschlossenen Prüfverfahren bestanden aufgrund unserer Analyse der individuellen Erlös-/Kostensituation Bedenken», sagte Behördenpräsident Andreas Mundt laut der Mitteilung.

«Die betroffenen Lieferanten konnten diese Bedenken jedoch durch Rückzahlungen an die Staatskasse im Zusammenhang mit der Endabrechnung oder schon vorher durch Absenken ihrer Vorauszahlungsanträge ausräumen.» In der Breite hätten sich die geprüften Lieferanten regelkonform verhalten.

Rückzahlungen meistens im «Verständigungswege» erreicht

Auch in den kritischen Fällen hätten die Verfahren bisher ohne formale Verfügung eingestellt werden können, so das Kartellamt weiter. In einigen Fällen waren Rückzahlungen bereits von den Lieferanten vorgesehen. In den meisten kritischen Fällen wurden die Rückzahlungen im Verständigungswege erreicht. Bei den übrigen abgeschlossenen Prüfverfahren konnte kein Missbrauch der Entlastungsregeln festgestellt werden.

Neun Prüfverfahren gegen vier Lieferanten von Erdgas und Strom dauern allerdings noch an. «Hier laufen zurzeit Anhörungen und erforderlich gewordene Nachermittlungen», so das Kartellamt. Um welche Unternehmen es sich handelt, teilte die Behörde nicht mit.

dpa