Im Verfahren gegen den Investor René Benko ist es der Tag der Zeugen. Sie sollen Auskunft geben, ob der Angeklagte Gläubiger geschädigt hat. Ein Insolvenzverwalter nennt eine wichtige Zahl.
Zeuge im Benko-Prozess: Auf Masse-Konto sind 900.000 Euro
Im Prozess gegen den österreichischen Investor René Benko wurde das Vermögen des 48-Jährigen von einem Insolvenzverwalter auf 900.000 Euro auf dem sogenannten Masse-Konto geschätzt. Die anerkannten Forderungen der Gläubiger belaufen sich hingegen auf rund 45 Millionen Euro, so Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger.
Die Zeugen vor dem Landesgericht Innsbruck diskutierten hauptsächlich darüber, ob Benko durch eine Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro kurz vor der Insolvenz die Interessen der Gläubiger beeinträchtigt hat. Benko leugnet die Anschuldigungen.
Grabenweger sagte, dass der Ex-Milliardär trotz des noblen Zustands des Hauses lange Zeit nicht darin gewohnt habe. Die Verteidigung argumentierte am Vortag, dass die Vorauszahlung erfolgt sei, um einen Rückzugsort für die Familie des in die Negativ-Schlagzeilen geratenen Investors zu schaffen.
Ein Masse-Konto wird vom Insolvenzverwalter erstellt und dient dazu, die Insolvenzmasse zu verwalten und alle finanziellen Transaktionen während des Insolvenzverfahrens abzuwickeln. Die Insolvenzmasse bezieht sich auf das gesamte Vermögen eines insolventen Unternehmens oder einer Person, das zur Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger verwendet wird.
Urteil am Nachmittag erwartet
Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass der Gründer des Immobilien- und Handelskonzerns Signa seine Gläubiger durch Mietkostenvorauszahlung und eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter geschädigt hat. Diese Handlungen erfolgten, als die Insolvenz des Signa-Imperiums für Benko absehbar war. Das Delikt, das im österreichischen Strafrecht als betrügerische Krida bezeichnet wird, kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.
Im vorliegenden Fall muss sich Benko aufgrund seiner Insolvenz als Einzelunternehmer verantworten. Die Anklage ist nur einer von insgesamt 14 Strängen von Verfahren, in denen die österreichische Justiz hauptsächlich wegen schweren Betrugs und Untreue ermittelt.
Es wird erwartet, dass im Laufe des Nachmittags ein Urteil gefällt wird. Unabhängig von seinem Inhalt muss der 48-Jährige wahrscheinlich mit weiteren Anklagen rechnen und bleibt vorerst in Untersuchungshaft.