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Schweizer Prozess gegen Cum-Ex-Whistleblower endet überraschend

Das Obergericht in Zürich hat das Verfahren eingestellt, da der ermittelnde Staatsanwalt nicht unvoreingenommen war.

Habe nichts Verwerfliches getan: Anwalt Seith in Zürich vor dem Obergericht.
Foto: Christiane Oelrich/dpa

Das Verfahren gegen den als Cum-Ex-Whistleblower gefeierten Stuttgarter Anwalt Eckart Seith wurde überraschend vom Obergericht in Zürich eingestellt. Der Richter stellte fest, dass der zuerst ermittelnde Staatsanwalt nicht unvoreingenommen war, unter anderem wegen Wirtschaftsspionage.

Seith war vor über zehn Jahren maßgeblich an den Cum-Ex-Ermittlungen beteiligt, die den deutschen Staat und andere Länder wegen Milliardenbetrugs erschütterten. Er hatte interne Schweizer Bankdokumente verwendet, um die illegalen Machenschaften aufzudecken und die Schweizer Behörden darüber zu informieren, nachdem ein Mandant geschädigt worden war.

Wirtschaftlicher Nachrichtendienst

Die schweizerischen Ermittler haben jedoch nicht gegen die Bank J. Safra Sarasin ermittelt, die in Deutschland wegen betrügerischer Geschäfte zu Schadenersatz verurteilt wurde, sondern gegen Seith.

Ihr Vorwurf lautete, dass er durch die Weitergabe der Schweizer Dokumente an deutsche Gerichte wirtschaftlichen Nachrichtendienst betrieben und andere dazu angestiftet habe, das Bankgeheimnis zu verletzen. Sie forderte eine mehrjährige Haftstrafe. Mit Seith waren zwei deutsche ehemalige Mitarbeiter der Bank angeklagt.

Das Bezirksgericht Zürich sprach Seith 2019 zunächst von allen schweren Vorwürfen frei, jedoch wurde der Fall in die Berufung gebracht und danach durch mehrere Instanzen verhandelt.

dpa