Verhandlung vor Obergericht in Zürich am 9. Dezember, Urteil noch offen. Cum-Ex-Aufklärer wegen Wirtschaftsspionage angeklagt.
Anwalt Eckart Seith erneut vor Gericht in der Schweiz
Im Dezember wird der in Deutschland als Cum-Ex-Aufklärer gefeierte Anwalt Eckart Seith erneut vor Gericht in der Schweiz stehen. Der Prozess betrifft die Fortsetzung eines Berufungsverfahrens, nachdem Seith 2019 zunächst vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen wurde.
Laut Gerichtsangaben wird die Verhandlung vor dem Obergericht in Zürich am 9. Dezember abgehalten. Ein Tag wurde dafür reserviert. Es war noch unklar, wann das Urteil verkündet wird.
Seith erwirkte in Deutschland Schuldspruch
Seith aus Baden-Württemberg wird in der Schweiz wegen Wirtschaftsspionage verfolgt, weil er interne Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin beschafft und an deutsche Ermittler weitergegeben hatte. Dadurch erreichte er in Deutschland eine Verurteilung gegen die Bank, wurde jedoch in der Schweiz angeklagt.
Erwin Müller, der Besitzer einer Drogeriekette, war der Mandant von Seith, der sich durch die Bank schlecht beraten fühlte und bei den Cum-Ex-Geschäften viel Geld verlor.
Der deutsche Staat erlitt einen Milliardenschaden durch ein Verwirrspiel mit hin- und hergeschobenen Aktien bei den dubiosen Cum-Ex-Geschäften. Laut Bundesgerichtshof haben sich Aktienhändler, Investoren und Banken durch Cum-Ex-Geschäfte strafbar gemacht.