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Prozess gegen Ex-Vorstände nach Alno-Insolvenz eingestellt

Der frühere Küchenhersteller Alno ging 2017 Pleite. Zwei ehemalige Vorstandsmitglieder mussten deswegen vor Gericht. Nun wurde das Verfahren gegen die Zahlung von Geldauflagen eingestellt.

Der Ex-Alno-Chef wies während des Verfahrens die Vorwürfe zurück. (Archivbild)
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Das Verfahren gegen zwei ehemalige Vorstände des insolventen Küchenherstellers Alno am Landgericht Stuttgart wurde eingestellt. „Die beiden Angeklagten haben der Zahlung einer Geldauflage zugestimmt“, teilte das Gericht mit. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende zahlt demnach 40.000 Euro, die ehemalige Finanzvorständin 17.500 Euro. Nach erfolgter Zahlung werde das derzeit vorläufig eingestellte Verfahren endgültig eingestellt, hieß es in der Mitteilung.

Den beiden Vorstandsmitgliedern wurden Anschuldigungen wegen Insolvenzverschleppung, Kreditbetrug und Untreue gemacht. Ein dritter Angeklagter musste sich wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue verantworten.

Angeklagte gelten damit nicht als vorbestraft

Laut Gericht wurde das Verfahren gegen den dritten Angeklagten im Juli durch Zahlung einer Geldstrafe von 10.000 Euro endgültig eingestellt. Somit gelten die Angeklagten nicht als vorbestraft.

Zu Beginn des Jahres hatte der damals 78-jährige Angeklagte die Vorwürfe in seiner mehrstündigen Einlassung vor der 16. Großen Wirtschaftsstrafkammer entschieden zurückgewiesen. Er war fest davon überzeugt, dass er als Vorstandsvorsitzender der Alno AG zu keinem Zeitpunkt gegen geltendes Recht verstoßen hatte. Außerdem hatte er sich nie persönlich an Alno bereichert. Im Gegenteil: Durch die Insolvenz hatte er den Großteil seines Vermögens verloren.

Nachhaltige Zahlungsunfähigkeit habe nie vorgelegen

Den Vorwurf der Insolvenzverschleppung bezeichnete der Angeklagte damals als «vollumfänglich unzutreffend und unbegründet». Eine nachhaltige Zahlungsunfähigkeit habe zu keinem Zeitpunkt vorgelegen, weshalb auch keine Pflicht bestanden habe, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wegen starker saisonaler Schwankungen im Geschäftsmodell habe die Alno AG zwar immer wieder vorübergehende Liquiditätsengpässe erlebt. Diese seien aber durch entsprechende Maßnahmen überbrückt worden.

Unternehmen ging im Sommer 2017 insolvent

Das ehemalige Traditionsunternehmen mit Hauptsitz in Pfullendorf, Schwaben, und seinen Tochterfirmen meldete im Sommer 2017 Insolvenz an. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch nach ihren Ermittlungen zu dem Schluss, dass das Unternehmen bereits früher zahlungsunfähig war – spätestens Ende 2013.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens übernahm ein Investor wesentliche Teile von Alno. Die Produktion von Küchen wurde vorübergehend fortgesetzt. Letztendlich geriet auch dieses Unternehmen in die Insolvenz.

dpa