Es wird weniger geklagt in Deutschland. Entspannt zurücklehnen kann sich die Justiz dennoch nicht. Die mitunter schwierige Finanzierung von Zivilklagen hat ein Geschäftsmodell hervorgebracht.
Prozesshansel werden seltener – Klageneigung stark gesunken

In den letzten Jahren ist die Streitlust der Deutschen vor Gericht deutlich zurückgegangen. Laut Daten des Statistischen Bundesamts ist die Anzahl der neu eingegangenen Zivilverfahren von 2007 bis 2023 nahezu kontinuierlich gesunken. An den Amtsgerichten sank die Zahl um fast 39 Prozent: von über 1,26 Millionen neu eingegangenen Verfahren im Jahr 2007 auf knapp 773.400 im Jahr 2023.
Auch an den Landgerichten – die für die teureren Zivilprozesse ab einem Streitwert von 5.000 Euro zuständig sind – ist die Entwicklung mit einem Rückgang von knapp 19 Prozent ausgeprägt: von gut 373.300 Verfahrenseingängen 2007 auf knapp 301.000 im Jahr 2023. Die Ampel-Koalition wollte diese Streitwertgrenze auf 8000 Euro anheben, doch das Gesetz ist bislang nicht beschlossen worden.
Alle Bundesländer, fast alle Sachgebiete
«Der Eingangsrückgang zieht sich durch alle Streitwertgruppen und betrifft alle Bundesländer», sagt eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. «Betroffen sind nahezu alle Sachgebiete.»
Insbesondere die Corona-Pandemie führte zu einem Rückgang der Klagen, wie am Beispiel von Bayern deutlich wird: Im Jahr 2019 wurden an den weiß-blauen Amtsgerichten laut Angaben des Münchner Justizministeriums noch fast 126.000 Verfahren eingeleitet. Im Jahr 2022 wurde dann der bisherige Tiefstand mit weniger als 102.000 Zivilsachen erreicht, bevor es 2023 wieder zu einem Anstieg kam.
Prozesshansel adé?
Die Deutschen gelten als Prozesshansel, die sogar Meinungsverschiedenheiten um die Bäume in Nachbars Garten vor Gericht austragen. Doch offenkundig ist die Bevölkerung zumindest in dieser Hinsicht friedfertiger geworden. «Eine eindeutige Erklärung für den Rückgang der Verfahrenszahlen lässt sich nicht finden», sagt ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums in Düsseldorf. Im bevölkerungsreichsten Bundesland gingen 2013 noch knapp 85.000 Zivilverfahren an den Landgerichten ein, 2023 waren es dann weniger als 70.000.
Auch wenn es knapp 35 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch erhebliche Unterschiede zwischen West- und Ost-Ländern gibt, so ist die Klageneigung im Osten ebenfalls gesunken: So gingen an den Brandenburger Landgerichten 2013 insgesamt 8.285 Zivilverfahren ein, 2023 waren es noch 7.438, wie das Landesjustizministerium mitteilt.
Mehrere Gründe wahrscheinlich
In einem Forschungsprojekt des Bundesjustizministeriums, das im Jahr 2023 abgeschlossen wurde, wurden mehrere potenzielle Gründe genannt, darunter die hohen Kosten und die emotionale Belastung, möglicherweise hat auch die Zahlungsbereitschaft von Rechtsschutzversicherungen abgenommen. Die Ampel-Koalition plante, den Bürgern den Zugang zum Gericht zu erleichtern und erwog die Einführung von Online-Klagen für geringfügige Streitwerte.
Doch die Massenverfahren nehmen zu
Richterinnen und Richter können sich trotzdem nicht entspannt zurücklehnen. Der Grund sind die Massenverfahren, bei denen eine große Anzahl von Klägern gegen ein Unternehmen prozessiert. Ein berühmtes Beispiel ist die Klagewelle gegen VW und andere Autohersteller im Abgasskandal. Am Landgericht München I sind allein im Zusammenhang mit der Wirecard-Affäre 8500 Zivilklagen gegen Ex-Vorstandschef Markus Braun, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und andere Beteiligte eingegangen.
In der Regel handelt es sich um Schriftsätze von vielen hundert Seiten ähnlichen Inhalts. Im Wirecard-Komplex verschickten die beteiligten Anwaltskanzleien also mutmaßlich mehrere Millionen Blatt Papier an das Gericht, die alle gelesen werden müssen. Die Massenverfahren seien eine «erhebliche Belastung», sagt eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums.
Geschäftsmodell Zivilprozess für Kapitalanleger
Die gesunkenen Verfahrenszahlen sind für Anwaltskanzleien unerfreulich, insbesondere da die Zahl der zugelassenen Anwälte laut Daten der Bundesrechtsanwaltskammer seit 2013 keineswegs im Gleichklang gesunken ist. Dies hat zu einer verschärften Konkurrenz geführt. Trotzdem hat sich eine Wachstumsbranche die Zivilklage in ein offensichtlich profitables Geschäftsmodell verwandelt: die Prozessfinanzierer.
Die Firmen übernehmen alle Kosten im Voraus, die klagenden Kunden haben keine Ausgaben. Wenn die Klage erfolgreich ist, erhält der Finanzierer eine hohe Provision. Deshalb beteiligen sich Prozessfinanzierer in der Regel nur an Massenverfahren mit guten Erfolgschancen.
Einer der größten Prozessfinanzierer Europas ist das in Tschechien ansässige Unternehmen Litfin. Im Wirecard-Skandal vertritt Litfin nach Angaben von Partner Ondřej Tyleček 5.500 Kläger. Je nach Schadenshöhe verlangt Litfin für den Erfolgsfall annähernd 20 Prozent Provision. Der Jurist verwahrt sich gegen Kritik und verweist darauf, dass große Konzerne sehr viel tiefere Taschen haben als klagende Verbraucher: «Wenn man gegen Giganten wie Apple oder Google kämpft, also die typische Auseinandersetzung David gegen Goliath, dann braucht man einen starken Partner, und das ist der Prozessfinanzierer.»
Ökonomisch attraktiv und moralisch richtig?
Um den eigenen Geldbedarf zu decken, hat Litfin den Zivilprozess als Finanzinstrument für Investoren entdeckt: Im vergangenen Jahr legte das Unternehmen einen ersten Fonds für Anleger auf, um die Lkw-Kartellklagen vorzufinanzieren, weitere sollen folgen. Gedacht sind die Fonds für Kapitalanleger, «die Investitionen in Prozessfinanzierung ökonomisch attraktiv und moralisch richtig empfinden, weil das den Zugang zur Rechtsprechung erleichtert», sagt Tyleček. Unter Juristen sind die Meinungen geteilt.








