Quadratisch, praktisch – zu ähnlich? Ritter Sport sieht durch einen Riegel seine Marke verletzt und klagt. Vor Gericht kassieren die Schwaben eine Schlappe. Der Streit dürfte aber nicht beendet sein.
Streit ums Quadrat: Ritter Sport unterliegt vor Gericht

Sie sind quadratisch, schmecken nach Haselnuss oder Kokos und haben beim Schokoladenhersteller Ritter Sport für großen Unmut gesorgt: Die Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» der Firma Wacker. So sehr, dass die Schwaben ihre Markenrechte verletzt sahen – und gegen Wacker klagten. Nun haben sie am Stuttgarter Landgericht eine Niederlage erlitten: «Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben», sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer.
Im Prozess ging es hauptsächlich um zwei Fragen: Gibt es eine Gefahr, dass Kunden die beiden Produkte verwechseln? Und haben die Mannheimer den Ruf von Ritter Sport bewusst genutzt, um daraus Vorteile zu ziehen? Beides trifft laut der Kammer nicht zu. Verbraucher könnten den Unterschied zwischen dem Energiespender Haferriegel und der Süßigkeit Tafelschokolade erkennen, sagte Kochendörfer. Obwohl die Verpackungen ähnlich sind, sei die Ähnlichkeit nicht so groß, dass man von einer Verwechslungsgefahr ausgehen könne.
Wacker will nach eigenen Angaben möglichst Lebensmittel ohne künstliche Zusatzstoffe herstellen und hat mehr als 120 Produkte im Angebot – von Fertigsuppen bis Fruchtriegel. Im November 2024 kamen die quadratischen Riegel auf den Markt. Die Verpackung ist Matteo Wacker zufolge von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. «Wir fanden die Idee einfach cool, zu sagen, es gibt ein Mannheimer Quadrat – also dieses Quadrat in der Innenstadt – zum Snacken», erklärte der Gründer vor Prozessauftakt im November.
Die Verpackung des Riegels erinnert jedoch an die der quadratischen Ritter-Sport-Tafel – obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger. Vor einem Jahr erhielt das Familienunternehmen aus Mannheim dann erstmals Post vom Schokoladenhersteller.
Ritter-Sport-Verpackung ist geschützt
Im Sommer wurde eine Unterlassungsklage eingereicht. Laut Ritter Sport verletzt der Riegel die seit 1996 markenrechtlich geschützte Verpackung des Herstellers. Die Form gilt als eine der bekanntesten Marken Deutschlands und als zentrales Wiedererkennungsmerkmal. Die Schwaben argumentierten, dass Schokolade und Müsliriegel ähnliche Waren seien, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass konsumiert würden. Deshalb befürchtet Ritter Sport eine Markenkollision.
Die Klage basiert auf der Tatsache, dass der bekannte Schokoladenhersteller aus dem schwäbischen Waldenbuch eine Art Blanko-Verpackung beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert hat. Diese ist neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Ritter Sport hat bereits in der Vergangenheit seine Markenrechte vor Gericht verteidigt – beispielsweise in einem langwierigen Verfahren gegen den Konkurrenten Milka.
Laut Gericht forderte das Unternehmen von Wacker neben Schadenersatz auch, dass die bisherige Verpackung nicht mehr verwendet und bereits gelieferte Ware zurückgerufen werden sollte.
Droht ein langer Rechtsstreit?
Ritter Sport und Wacker haben in den vergangenen Monaten auch außerhalb des Gerichts miteinander gesprochen. Es gab jedoch keinen Kompromiss, der beispielsweise Änderungen an der Verpackung beinhaltet. Beiden Parteien droht nun ein möglicher jahrelanger Rechtsstreit, da das Urteil des Landgerichts noch nicht rechtskräftig ist. Die Anwälte von Ritter Sport hatten bereits während der mündlichen Verhandlung angekündigt, im Falle einer Niederlage in Berufung zu gehen. Es war zunächst unklar, ob der Schokoladenhersteller tatsächlich Rechtsmittel einlegen wird.
Gründer Matteo Wacker gab sich nach dem Urteil erleichtert. «Es ist natürlich nur ein Etappensieg», sagte er. «Nichtsdestotrotz ist es toll, dass das Gericht unsere Auffassung teilt». Falls Ritter Sport – wie angekündigt – in Berufung gehe, werde man sich weiterhin gegen die Klage wehren. «Wir sind fest davon überzeugt, dass wir im Recht sind.»
Wacker scheint sich auf eine längere Auseinandersetzung einzustellen: Kunden können den quadratischen Haferriegel aktuell nicht mehr im Internet bestellen. Das Produkt wurde vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen klassischen Riegel ersetzt – mit dem Namen «Monnemer Klageriegel».
Hintergrund ist die Sorge Wackers vor Schadenersatzforderungen: «Wir haben die Verantwortung für 30 Mitarbeiter und deren Familien», sagte er. Falls der Streit mehrere Jahre dauern sollte, könne jeder verkaufte Riegel den möglichen Schadenersatz erhöhen. Auf diese Weise wolle man das Risiko senken. «Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge – leider.»








