Die schwarz-rote Koalition will das Heizungsgesetz reformieren. Wie das genau aussehen soll, ist aber offen. Und wie sieht es rechtlich aus?
Radikale Reform des Heizungsgesetzes rechtlich heikel?

Der Bundesverband Wärmepumpe betrachtet eine potenzielle radikale Reform des Heizungsgesetzes als rechtlich heikel. Der Fokus liegt insbesondere auf dem Kern des Gebäudeenergiegesetzes – nämlich Paragraf 71 mit spezifischen Anforderungen an neue Heizungen zur Steigerung des Klimaschutzes im Gebäudebereich. Eine einfache Streichung von Paragraf 71 würde gegen das Europarecht und das deutsche Verfassungsrecht verstoßen, wie aus einem Rechtsgutachten im Auftrag des Verbands hervorgeht. Es ist wahrscheinlich, dass eine Rücknahme von Gerichten korrigiert würde.
Umstrittene Reform
Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, trat Anfang 2024 in seiner aktuellen Form in Kraft. Das Ziel ist, mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen zu erreichen. Funktionsfähige Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Laut Gesetz muss jede neu installierte Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt jedoch vorerst nur für Neubaugebiete. Die kommunale Wärmeplanung spielt eine wichtige Rolle für Bestandsgebäude. Diese soll in Kommunen mit über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und in den übrigen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
Neue Regierung plant Änderung
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: «Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.» Das neue GEG solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die erreichbare CO2-Vermeidung solle zur zentralen Steuerungsgröße werden. Doch was das konkret bedeutet, ist offen. Im Zentrum der Kritik beim GEG stand von Anfang an der Paragraf 71 – der Kern des «Heizungsgesetzes» mit der 65-Prozent-Vorgabe und mit vielen, von Kritikern als sehr kleinteilig empfundenen Anforderungen an neue Heizungen.
Rechtsgutachten
Miriam Vollmer, Partnerin bei der Energierechtskanzlei re |Rechtsanwälte, betonte, dass der Gesetzgeber bei einer Neuregelung Spielräume habe. Es gebe jedoch im Europarecht klare Vorgaben. Die sogenannte EU-Lastenteilungsverordnung verpflichte zu wirksamen Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor. Die Erneuerbare-Energie-Richtlinie lege insbesondere mit Blick auf das Heizen fest, dass der Anteil erneuerbarer Energien, der in Gebäuden genutzt wird, steigen müsse.
Vollmer verwies auch auf das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Sie betonte, dass „einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden dürften“. Die 65-Prozent-Regelung im Gebäudeenergiegesetz trage dazu bei, die ambitionierten Vorgaben des europäischen Rechts zu erfüllen, so Vollmer.
Mehr Wärmepumpen verkauft
Laut Verband hat der Absatz von Wärmepumpen in letzter Zeit weiter zugenommen. In diesem Jahr wird mit einem Absatz von bis zu 300.000 Wärmepumpen gerechnet. Die Anschaffung wird staatlich unterstützt. Im nächsten Jahr könnte ein Absatz von 450.000 Wärmepumpen möglich sein. Damit wäre man nahe am Ziel von 500.000 neuen Wärmepumpen pro Jahr, das Branchenverbände und der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Jahr 2022 formuliert hatten.