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Recht auf Reparatur für Smartphones und mehr ab Sommer

Hersteller müssen Ersatzteile langfristig vorhalten, Reparatur auch nach Gewährleistung möglich, Umwelt- und Verbraucherschutz im Fokus.

Für jedes neue Waschmaschinenmodell sollen Ersatzteile künftig mindestens in den ersten zehn Jahren zur Verfügung stehen. (Symbolbild)
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Ab diesem Sommer wird es für Smartphones, Waschmaschinen und andere Geräte ein Recht auf Reparatur geben, auch über die Gewährleistungsfrist hinaus. Eine geplante gesetzliche Regelung legt den Herstellern konkrete Vorgaben fest. Dies soll sich positiv auf die Umwelt und die Geldbeutel der Verbraucher auswirken.

Das Bundesjustizministerium, das auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, erwartet, dass die EU-Richtlinie, die im Jahr 2024 beschlossen wurde, in Deutschland planmäßig am 31. Juli in Kraft treten wird. Ein Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wurde nun an Länder und Verbände verschickt, wie das Ministerium mitteilt. Bis zum 13. Februar haben sie die Möglichkeit, Vorschläge und eventuelle Bedenken dazu zu äußern. Später wird sich auch der Bundestag damit befassen.

Was das konkret bedeutet?

Während der üblichen Lebensdauer eines Produkts soll der Hersteller zur Reparatur verpflichtet werden. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, kann er dafür ein «angemessenes Entgelt» verlangen. Was hier als angemessen angesehen wird, ist in dem Entwurf allerdings nicht genau ausbuchstabiert. Erfolgt die Reparatur entgeltlich, ist der Verbraucher zudem verpflichtet, die reparierte Ware abzunehmen.

Hersteller müssen die Reparaturleistung nicht zwingend selbst erbringen. Sie können ihrer Verpflichtung auch nachkommen, indem sie andere beauftragen, zum Beispiel wenn sie nicht über die erforderliche Infrastruktur verfügen oder ein geeignetes Unternehmen näher am Verbraucher ansässig ist.

Gerät muss komplett zerlegt werden können

Manche Geräte werden derzeit nicht repariert, sondern durch ein Neugerät ersetzt, da Komponenten so verbaut sind, dass eine Reparatur schlicht unmöglich ist. Dies soll zukünftig für die in der Richtlinie genannten Geräte – vom Server bis zum Staubsauger – ebenso verboten sein wie eingebaute Fehler, die bewirken, dass das Produkt nach einer gewissen Zeit nicht mehr funktioniert.

Ersatzteile länger verfügbar

Um sicherzustellen, dass eine Reparatur auch in vielen Jahren noch möglich ist, sollten die Hersteller dazu verpflichtet werden, Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorrätig zu halten. Bei Smartphones bedeutet dies beispielsweise, dass die Bestandteile des Mobiltelefons nach Einstellung der Produktion des jeweiligen Modells mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für Hersteller von Waschmaschinen und Trocknern gilt diese Verpflichtung für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Produktionsende.

dpa