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Rechtsstreit bei VW: Treue Mitarbeiter stehen vor hohen Rückzahlungsverpflichtungen

Volkswagen fordert von langjährigen Mitarbeitern Jubiläumsboni zurück, die sie laut neuer Tarifregelungen nicht mehr erhalten sollten. Der Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover könnte bedeutende finanzielle Auswirkungen für die Kläger haben.

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Prozess um Prämien: VW fordert von treuen Mitarbeitern Tausende Euro
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Wolfsburg (Niedersachsen) – Stehen die loyalen Mitarbeiter des angeschlagenen Automobilherstellers VW nun vor einem unerwarteten Dilemma? Mehrere Angestellte haben Klage gegen das Unternehmen eingereicht, da sie aufgefordert werden, ihre Jubiläumsboni zurückzuzahlen.

Rechtsstreit um Jubiläumsgratifikationen

Am Freitag wird vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover über die Rückforderung von Gratifikationen zum 25. und 35. Betriebsjubiläum verhandelt. Der Streit wurde durch eine Neufassung des Manteltarifvertrags ausgelöst, die am 21. Januar 2025 unterzeichnet wurde und rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft trat. In dieser neuen Regelung sind die Treueprämien nicht mehr enthalten. Zudem wurden in den gleichzeitig unterzeichneten Entgelttarifverträgen niedrigere Jubiläumssonderzahlungen festgelegt.

Rückforderungen in fünfstelliger Höhe

Im Dezember 2024 hatte die Volkswagen AG jedoch noch Jubiläumsgeld an Mitarbeiter ausgezahlt, die im Januar 1990 oder Januar 2000 eingestellt wurden, basierend auf den alten Tarifbedingungen. Das Landesarbeitsgericht stellte fest:

„Die VW AG teilte den Klägern nach Auszahlung der nach alter Regelung berechneten Jubiläumsgratifikation mit, dass sich diese nach der Neuregelung richte und die Differenz an sie zurückgezahlt werden müsse.“

Dabei handelt es sich um Beträge, die teilweise über 10.000 Euro liegen.

Reaktionen der Kläger

Einige der Kläger haben der Rückzahlungsaufforderung nachgegeben, fordern jedoch nun die Wiederauszahlung der Beträge. Mitarbeiter, die am 1. Januar 1990 oder 2000 eingestellt wurden, konnten bereits vor dem Arbeitsgericht Braunschweig einen Teilsieg erringen. Dagegen gehen die Ansprüche von Kollegen, die zwischen dem 2. und 21. Januar der betreffenden Jahre ins Unternehmen eintraten, leer aus. Ihre Berufung richtet sich gegen diese Entscheidung vor dem LAG. Der Vorwurf lautet, dass der Konzern auf Kosten langjähriger Mitarbeiter Millionen einsparen möchte. Für den Prozess sind mehrere Verhandlungstage angesetzt.

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TS