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Rechtsstreit um Lidl-App: Entscheidung im September

Rabatte freischalten und sparen: Millionen nutzen die «Lidl Plus»-App. Aber: Die Vorteile beim Einkaufen gibt es nur im Tausch gegen persönliche Daten. Das ist manchen nicht transparent genug.

Am 23. September will das OLG Stuttgart seine Entscheidung verkünden. Der Rechtsstreit dürfte sich aber noch länger ziehen. (Archivbild)
Foto: Marijan Murat/dpa

Der Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Discounter Lidl um die «Lidl Plus»-App dürfte sich noch länger hinziehen. Zwar kündigte das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag eine Entscheidung für den 23. September an. Der Verbrauchersenat machte aber zugleich deutlich, dass er in dem Fall eine grundsätzliche Rechtsfrage sieht – und deshalb die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zulassen wird. Ein Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Lidl zeichnete sich nicht ab. 

Nach früheren Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kunden die «Lidl Plus»-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren. Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage eingereicht. Ihrer Ansicht nach weist Lidl weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App, noch in den zugehörigen Nutzungsbedingungen ausreichend darauf hin, dass Verbraucher die App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen. 

Kammer: Komplizierte Rechtslage

Der Vorsitzende Richter, Oliver Mosthaf, sagte: «Wir haben einen Sachverhalt, der relativ einfach ist, und eine Rechtslage, die ziemlich kompliziert ist». Die Frage liege offen auf dem Tisch. Man müsse nun entscheiden, ob man einen Gesamtpreis angeben müsse, auch wenn dieser nicht in Geld bestehe. «Und ob man in zweiter Linie sagen darf, etwas sei kostenlos, wenn es unstreitig kein Geld kostet, aber eine andere Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird.» 

Mosthaf sagte, dass es sich zweifellos um eine grundlegende Frage handelt. Er deutete an, dass der BGH auch den Europäischen Gerichtshof anrufen könnte, da es unter anderem um die Auslegung einer EU-Richtlinie geht.

Laut den Verbraucherschützern handelt es sich um ein Pilotverfahren. Es ist bisher nicht klar, welche Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen bestehen, die Nutzerdaten als Gegenleistung vorsehen.

Lidl gab keine Stellungnahme zum laufenden Verfahren ab. Der Discounter mit Sitz in der Nähe von Heilbronn hat in der Vergangenheit bereits für Aufsehen gesorgt, zum Beispiel mit der Werbung für exklusive App-Rabatte. In einem Vergleich mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte das Unternehmen im April zugestimmt, in seiner gedruckten Werbung immer den Preis anzugeben, der für alle Kunden gilt – und nicht nur für App-Nutzer.

dpa