Verbraucherschützer klagen gegen Netto, weil Kunden an Selbstbedienungskassen nur mit App bezahlen können. Sie sehen hierin eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit und fordern den Zugang ohne App-Zwang.
Rechtsstreit um Netto-App: Verbraucherschützer klagen gegen Bezahlpflicht an SB-Kassen

Ein neues Bezahlsystem bei Netto Marken-Discount hat rechtliche Probleme ausgelöst: Kunden konnten an den Selbstbedienungskassen nur mithilfe einer App bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) hat nun Klage eingereicht.
Details zur Klage
Im März 2026 führte Netto in ausgewählten Filialen ein Pilotprojekt ein, das die Nutzung der Selbstbedienungskassen (SB-Kassen) an die Identifizierung über die Netto-App, die DeutschlandCard oder die Payback-App knüpfte. Eine Bezahlung mit herkömmlichen Zahlungsmethoden wie Giro- oder Kreditkarte war ohne vorherige Registrierung nicht mehr möglich. Kunden, die keine der genannten Optionen zur Hand hatten, wurden auf die regulären Kassen verwiesen.
Position der Verbraucherschützer
Der vzbv kritisiert dieses Vorgehen als unangemessenen Druck auf die Verbraucher. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass durch diese Regelung die Kunden dazu gedrängt werden, an einem Kundenbindungsprogramm teilzunehmen. Um schneller an der SB-Kasse bezahlen zu können, müssten sich die Kunden für die Netto-App oder das Payback-Programm registrieren und diese aktiv nutzen. Wer dies ablehnt, muss mit längeren Wartezeiten an den regulären Kassen rechnen.
Entscheidungsfreiheit der Verbraucher
Aus Sicht des vzbv schränkt das die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher erheblich ein. Zudem müssten die Kunden persönliche Daten preisgeben, was Netto die Möglichkeit gibt, Informationen über das Einkaufsverhalten zu sammeln und für Marketingzwecke zu verwenden. Familiengeschichte entschlüsseln: Zugang zu NSDAP-Daten ermöglicht neue Einblicke
Ziel der Klage
Mit der Klage beabsichtigt der vzbv, die Selbstbedienungskassen wieder zugänglich zu machen, ohne dass eine verpflichtende Nutzung der Netto-App oder des Payback-Programms erforderlich ist. Verbraucher sollen die Freiheit haben, selbst zu wählen, ob sie an einer SB-Kasse oder an einer normalen Kasse bezahlen möchten. Netto selbst erklärte, dass es sich um ein regional begrenztes Pilotprojekt handelt und aus wettbewerbsrelevanten Gründen keine weiteren Informationen zu den Hintergründen bereitstellen kann.
Konkurrenz reagiert zurückhaltend
Im Gegensatz zu Netto haben andere große Einzelhändler wie Rewe, Penny, Kaufland, Lidl und Aldi auf Nachfrage betont, dass sie weiterhin auf eine Vielzahl von Bezahlmethoden setzen und keine ähnlichen Einschränkungen an ihren SB-Kassen planen.
Frühere rechtliche Auseinandersetzungen
Der Zwang zur Nutzung der App ist nicht das erste Thema, das Netto in die Kritik gebracht hat. Zu Beginn des Jahres fand ein Verfahren vor dem 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg (Az. 3 UKl 16/25 e) statt, in dem es um Rabatte ging, die ausschließlich über die Netto-App erhältlich waren. In diesem Fall wurde die Klage abgewiesen, da die Richter keine Diskriminierung von älteren Menschen oder Kindern feststellen konnten.
„`
Quellen: t-online








