Der BGH entscheidet: Haftungsvergleiche mit Ex-Vorständen nichtig, OLG Celle muss erneut verhandeln.
Neue Wendung im Diesel-Skandal bei Volkswagen

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle muss erneut über die Haftungsvergleiche von Volkswagen mit den ehemaligen Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Rechtsstreit um die Zustimmung der VW-Hauptversammlung zu den Vergleichen zurück nach Celle verwiesen, wo erneut verhandelt und entschieden werden muss.
Volkswagen hatte im Juni 2021 mit den Ex-Vorständen Haftungsvergleiche über mögliche Schadensersatzansprüche sowie darauf bezogene Deckungsvergleiche mit sogenannten D&O-Versicherern geschlossen. Diese «Directors-and-Officers»-Versicherungen können Unternehmen für ihre Führungskräfte abschließen und sie damit vor Haftungsansprüchen schützen. Die Gesamtsumme belief sich auf gut 288 Millionen Euro. Winterkorn selbst zahlte 11,2 Millionen Euro, Ex-Audi-Chef Stadler 4,1 Millionen Euro.
Vorinstanzen hatten anders entschieden
Die VW-Hauptversammlung hat im Juli 2021 diesen Vergleichen mit großer Mehrheit zugestimmt. Allerdings betrachteten Kapitalanlegerschutzvereinigungen die Beschlüsse als nichtig und brachten den Fall vor Gericht. Das Landgericht Hannover wies zunächst ihre Klage ab, und auch das OLG Celle wies die Berufung zurück. Die Kläger legten Revision ein, wodurch der Fall vor dem obersten deutschen Zivilgericht in Karlsruhe landete. (Az. II ZR 154/23)
Der BGH teilte mit, dass die Revision in wichtigen Punkten erfolgreich war. Der Beschluss zur Genehmigung des Deckungsvergleichs mit den D&O-Versicherern wurde aufgrund eines Gesetzesverstoßes für nichtig erklärt. Kritisiert wurde vom Gericht unter anderem, dass bestimmte Angaben in der Tagesordnung bei der Einberufung der Hauptversammlung fehlten. Das Verfahren bezüglich der Haftungsvergleiche mit den ehemaligen Vorständen wurde an das OLG zurückverwiesen.
VW will Vereinbarungen neu abschließen
Die Volkswagen AG sei mit den anderen Parteien der Vergleichsvereinbarungen zu den möglichen Folgen des BGH-Urteils und daraus resultierenden nächsten Schritte in Gesprächen, teilte ein Sprecher des Autoherstellers mit. «Vorsorglich ist insbesondere mit den Versicherern vereinbart worden, dass etwaige Rückforderungsansprüche vorerst nicht geltend gemacht werden und dass die Gespräche nach Analyse des nun vorliegenden Urteils fortgesetzt werden.»
Mit Blick auf die Haftungsvergleiche mit den ehemaligen Vorständen habe der BGH den Inhalt der Vergleiche nicht beanstandet. Nach Einschätzung von Volkswagen treffen die maßgeblichen Gründe, die 2021 für den Abschluss der Vergleiche sprachen, auch heute noch zu. «Absicht von Volkswagen ist es, die 2021 getroffenen Vereinbarungen erneut abzuschließen», sagte der Sprecher.