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Regeln für Tech-Giganten: Tiktok verliert vor EU-Gericht

Mit dem Gesetz über digitale Märkte hat die EU für Aufregung bei Online-Plattformen gesorgt. Viele fürchten eine zu starke Regulierung. Nun wurde eine wegweisende Entscheidung getroffen.

Im Streit über neue Regeln für Tech-Konzerne kassiert Tiktok vor dem EU-Gericht eine Schlappe.
Foto: Monika Skolimowska/dpa

Bytedance, der Betreiber von Tiktok, hat vor dem Gericht der EU eine Niederlage erlitten. Die Richter wiesen eine Klage des chinesischen Unternehmens gegen seine Einstufung als sogenannten Gatekeeper nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) ab. Die EU-Kommission habe Bytedance und die Tochterfirma zurecht als einflussreiche Plattform eingestuft, die speziellen EU-Vorgaben unterliegen muss. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Seit Anfang März müssen Unternehmen die DMA einhalten. Bei Verstoß drohen hohe Strafen. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten sorgen und neuen Rivalen bessere Chancen ermöglichen. Die Grundannahme ist, dass einige große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition festigen können. Der DMA soll dies durch Regeln für die sogenannten Gatekeeper verhindern. Dazu gehören unter anderem die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Gericht: Wichtiges Zugangstor für Nutzer

Das Argument von Bytedance, dass der globale Marktwert des Unternehmens hauptsächlich auf dessen Tätigkeiten in China zurückzuführen sei und keinen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt habe, wurde vom EU-Gericht zurückgewiesen. Tiktok sei ein wichtiges Zugangstor für Nutzerinnen und Nutzer, teilte das Gericht mit.

Bytedance brachte außerdem vor, dass das Unternehmen erst ein neuer Marktteilnehmer sei und Facebooks Meta oder Googles Mutterkonzern Alphabet mit Konkurrenzprodukten ihm schnell die Position streitig gemacht hätten. Dem folgten die Richter nicht: Bytedance sei es gelungen, die Nutzerzahl auf Tiktok «sehr schnell und exponentiell» zu steigern und innerhalb kurzer Zeit – gemessen an der Nutzerzahl in der EU – eine halb so große Verbreitung wie Facebook und Instagram zu erreichen. Vor allem jüngere Menschen nutzen Tiktok teils intensiv. 

Verschiedene Unternehmen, darunter auch Zalando, hatten bereits zuvor angekündigt, gegen das Gesetz vorgehen zu wollen. Die Klage von Bytedance ist eine der ersten, die nun vor dem EU-Gericht verhandelt wurde.

dpa