Neue Regeln gelten in 3 Jahren, Ausnahmen für private Transaktionen. Deutschland bisher ohne Bargeldgrenze, neue Behörde in Frankfurt geplant.
EU beschließt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro und schärft Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Künftig wird es in der EU eine Bargeldobergrenze geben. In Brüssel haben die Mitgliedsstaaten beschlossen, dass Bargeldzahlungen auf 10.000 Euro begrenzt werden, sowie weitere Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die neue Regelung tritt in drei Jahren in Kraft, gilt jedoch nicht für Transaktionen zwischen zwei Privatpersonen, die nicht beruflich mit dem Verkaufsobjekt handeln. Es steht den nationalen Regierungen frei, eine niedrigere Obergrenze festzulegen.
In Deutschland gibt es bisher keine Obergrenze für Barzahlungen mit Scheinen und Münzen. Personen, die Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen möchten, müssen jedoch ihre Identität nachweisen und angeben, woher das Geld stammt. Der Verkäufer hat die Pflicht, diese Informationen zu dokumentieren und aufzubewahren.
Die Finanzermittlungsstellen – in Deutschland beim Zoll angesiedelt – erhalten durch die neuen Vorschriften zusätzliche Befugnisse, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu untersuchen und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen zu stoppen.
In Zukunft müssen nicht nur Banken und Casinos, sondern auch Händler von Luxusgütern und Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden, wenn bestimmte Summen erreicht werden. Unter bestimmten Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten dazu verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.
Um die Regeln zu überwachen, ist in Frankfurt eine neue Behörde geplant: die «Anti-Money Laundering Authority» (AMLA). Sie soll Mitte nächsten Jahres den Betrieb aufnehmen und unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Frankfurt hatte sich als Standort gegen acht europäische Hauptstädte durchgesetzt.
Das EU-Parlament hat Ende des letzten Monats bereits den Weg für die neuen Vorschriften freigemacht. Die Gesetzestexte müssen jetzt noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.








