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Regierung reaktiviert Neubauförderung mit 800 Millionen Euro

Für bestimmte Neubauprojekte gibt es nun wieder Fördergeld. Welche Bedingungen Bauherren erfüllen müssen – und warum viele genehmigte Wohnungen bisher nicht gebaut wurden.

Künftig kommen wieder mehr Häuser für staatliche Förderung infrage. (Archivbild)
Foto: Sven Hoppe/dpa

Die Bundesregierung plant, den Wohnungsbau anzukurbeln, indem sie eine vor Jahren abgeschaffte, sehr beliebte Neubauförderung reaktiviert. Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollen 800 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um ab Mitte Dezember wieder Effizienzhäuser mit dem Standard EH55 zu unterstützen. Diese Gebäude verbrauchen 55 Prozent weniger Energie als ein Standardhaus.

Die Ampel-Regierung hatte die Förderung im Jahr 2022 eingestellt mit der Begründung, dass sich dieser Energiestandard bereits auf dem Markt etabliert hatte. Deshalb sollte nun der strengere und teurere Energieeffizienzhaus-40-Standard gefördert werden. Daraufhin legten viele Investoren ihre Pläne für EH55-Häuser auf Eis und setzten diese gar nicht um.

Ziel: Zehntausende Wohnungen

Schwarz-Rot wolle nun, dass diese bereits geplanten Häuser auch gebaut würden, sagte Bauministerin Verena Hubertz (SPD). «Dafür investieren wir 800 Millionen Euro, um den Bauüberhang abzuschmelzen.» Die Mittel müssen im Haushaltsausschuss und vom Bundestag noch gebilligt werden.

Dann könnten Bauherren, die ein genehmigtes Bauprojekt in der Schublade hätten, mit Förderzusage direkt loslegen, sagte Hubertz. Der Baupolitiker der Union, Jan-Marco Luczak betonte: «Wir senden damit ein klares und wuchtiges Signal in die Bauwirtschaft.» So könnten Zehntausende neue Wohnungen entstehen. Nach Zahlen des Bauministeriums sind bundesweit rund 760.000 Wohnungen genehmigt, aber noch nicht fertiggestellt.

Voraussetzung: klimafreundliche Wärme

Über zinsverbilligte Kredite der staatlichen Förderbank KfW wird die Förderung gewährt, solange das Geld vorhanden ist. Die Voraussetzung ist, dass die Wärme zu hundert Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, neben dem Standard EH 55. Dadurch wären Häuser mit Öl- oder Gasheizungen nicht förderfähig. Eine Baugenehmigung muss bereits vorliegen, wenn der Antrag gestellt wird.

dpa