In weiten Teilen Deutschlands herrscht Wohnungsmangel. Doch nun will der Staat die Bau-Bürokratie lüften – und mehr zulassen.
Regierung will dem Bauen Tempo machen
Vor dem Hintergrund des Wohnungsmangels in vielen Teilen Deutschlands ist geplant, die Bauplanung und die Ausweisung von neuem Bauland zu beschleunigen. Eine Reform des Baugesetzbuchs, die von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) im Bundeskabinett verabschiedet wurde, soll unter anderem den seit langem stockenden Neubau von Wohnungen ankurbeln.
Es soll einfacher sein, auf eigenem Grund und Boden zu bauen. Mieter sollen besser vor Verdrängung geschützt werden. Städte und Dörfer sollen grüner werden. Insgesamt soll eine leichtere Verdichtung des Bauens möglich sein.
Mehr Neubauten in zweiter Reihe
Geywitz nannte das überarbeitete Baugesetzbuch «systematischer, effizienter und moderner». Der «Traum vom Eigenheim» könne etwa mit der neuen Hinterlandbebauung im Garten für die Familie häufiger möglich werden, also in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen. In Mangelgebieten könnten Gebäude künftig leichter aufgestockt werden. Mieterinnen und Mieter sollen weiter vor Umwandlungen in eine Eigentumswohnung geschützt werden.
Bauen soll schneller werden
Geplant ist, dass beim Planen und Bauen mehr Tempo gemacht wird – im Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten soll beispielsweise öfter kein separater Bebauungsplan mehr erforderlich sein. Bebauungspläne müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens vorliegen, Umweltberichte sollen kürzer werden. Zudem sollen versiegelte Flächen aufgehoben werden, um den Hitzeschutz und die Hochwasservorsorge zu stärken. Für Musikclubs soll es eine eigene Nutzungskategorie geben: Neue Club-Standorte in Gewerbegebieten sollen einfacher genehmigt werden können – bestehende sollen besser geschützt werden.
Die Flächennutzungs- und Bebauungspläne sollen in Zukunft auch digital veröffentlicht werden. Geothermie-Anlagen können auch dort errichtet werden, wo noch kein Bebauungsplan existiert. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2024 im Bundestag abgeschlossen sein. Im Bundesrat bedarf es keiner Zustimmung.