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Reiseabsagen im Nahen Osten: Deutsche Veranstalter reagieren auf die Krise im Iran

Deutsche Reiseveranstalter sagen wegen der aktuellen Krise im Iran alle Reisen in die VAE und den Oman ab. Auch Flüge mit Zwischenstopps in der Region sind betroffen, Umbuchungen werden angeboten.

Reiseabsagen im Nahen Osten: Deutsche Veranstalter reagieren auf die Krise im Iran
Bildquelle: Wael Hneini auf Unsplash

Mehrere deutsche Reiseveranstalter sagen Reisen aufgrund des Iran-Kriegs ab

Ein deutscher Reiseveranstalter hat alle Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und den Oman aufgrund des Iran-Kriegs ausgesetzt. Dies betrifft auch Reisen mit Zwischenstopps in der Region.

Duisburg – Update vom 10. März, 17:46 Uhr: Der Reiseanbieter DERTOUR hat alle Reisen in die Nahostregionen, für die eine Reisewarnung besteht, bis einschließlich 20. März abgesagt. „Für Pauschalreisen und Hotelbuchungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Bahrain, Jordanien, Oman und Saudi-Arabien mit Anreisen bis zum 31.3.2026 bieten wir zudem kostenlose Umbuchungen an“, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Für Reisen über Nahost-Drehkreuze wie Abu Dhabi sind bis zum 25. März kostenlose Umbuchungen möglich.

Erstmeldung vom 10. März: Auch Schauinsland-Reisen hat reagiert und sagt alle Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate sowie in den Oman ab. Diese Entscheidung betrifft nicht nur Urlauber, die direkt in den Nahen Osten reisen wollten, sondern auch alle Pauschal- und Nur-Flug-Reisen mit Zwischenlandungen in der Golfregion, die bis zum 22. März abfliegen. Betroffene Reisende werden aktiv informiert und erhalten eine entsprechende Erstattung.

Reiseabsagen und Umbuchungsmöglichkeiten

Wie Schauinsland-Reisen gegenüber Merkur.de von Ippen.Media erklärte, können Gäste mit gebuchten Reisen, deren Abreisedatum bis einschließlich 31. März liegt, ihren Urlaub gebührenfrei umbuchen. „Die Umbuchung erfolgt zum tagesaktuellen Preis. Dies gilt auch für Buchungen der Marke schauinsland-reisen dynamisch sowie Buchungen mit Flügen aus unserem Flightcore-Programm“, so das Unternehmen.

Aktuell gelten für mehr als ein Dutzend Länder im Nahen Osten Reisewarnungen des Auswärtigen Amts. Für weitere Länder bestehen Teilreisewarnungen oder Hinweise zur erhöhten Vorsicht. Dazu zählen auch beliebte Urlaubsziele wie Zypern, Ägypten oder Dubai in den VAE. Zudem sind viele Lufträume weitreichend gesperrt.

Nach den Vergeltungsschlägen des Iran saßen Zehntausende Urlauber im Nahen Osten fest, viele wurden zwischenzeitlich von Reiseveranstaltern und der Bundesregierung evakuiert. Die Situation hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf Reisende in der Golfregion, sondern auch auf Flüge von Europa nach Asien, da Dubai einer der größten Luftverkehrsknotenpunkte weltweit ist. Auch Reisen nach Thailand oder Vietnam könnten betroffen sein.

Fluggesellschaften stellen Flüge ein

Angesichts der angespannten Lage hat auch die Fluggesellschaft British Airways Flüge in den Nahen Osten gestrichen. Flüge nach Amman in Jordanien, Bahrain, Doha, Dubai und Tel Aviv werden bis mindestens Ende März ausgesetzt, wie The Independent berichtet. Flüge von und nach Abu Dhabi sind sogar bis Ende des Jahres eingestellt. Ein genaues Datum wurde von der Airline nicht genannt. Auch die Evakuierungsflüge von Maskat nach London werden eingestellt. Für die letzten Flüge am Mittwoch (11. März) und Donnerstag (12. März) sind nur noch wenige Plätze verfügbar.

Rechte der Urlauber bei Reiseabsagen

Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 haben Passagiere bei Flugverspätungen und -ausfällen grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Julian Navas, Experte für Fluggastrechte bei AirHelp, weist jedoch darauf hin, dass „die aktuelle Eskalation im Nahen Osten eine außergewöhnliche Situation im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung darstellt. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften nicht zur Zahlung der pauschalen Entschädigung von 250 bis 600 Euro verpflichtet sind.“

Trotz dieser Ausnahmeregelung bleiben Passagieren wesentliche Ansprüche erhalten. Bei Flugstreichungen oder erheblichen Verspätungen haben Reisende gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen oder auf eine alternative Beförderung zum Endziel, so Navas.

Eurowings, eine Tochtergesellschaft der Lufthansa, bestätigte auf Nachfrage: „Betroffene Fluggäste können kostenfrei auf ein späteres Reisedatum umbuchen oder erhalten alternativ den vollständigen Ticketpreis zurück.“ Die Entscheidung darüber liegt jedoch allein bei den Reisenden. Es ist nicht zulässig, dass eine Airline einseitig lediglich eine Rückerstattung oder einen Gutschein anbietet, ohne gleichzeitig eine alternative Beförderung anzubieten.

Schauinsland-Reisen empfiehlt betroffenen Gästen, sich für Umbuchungen an ihr Reisebüro oder die Onlineplattform zu wenden, über die sie gebucht haben. Für Umbuchungen in andere Destinationen gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des Unternehmens.

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Bildquelle: Bildquelle: Wael Hneini auf Unsplash

Ronny Winkler