Deutsche Reisende benötigen ab April eine elektronische Reisegenehmigung für Flüge und Fahrten ins Vereinigte Königreich. Die ETA kostet zwölf Euro und dient der Sicherheitsüberprüfung.
Neue Regelung für Reisen nach Großbritannien

Die Reise nach Großbritannien wird noch etwas komplizierter – und wer nicht aufpasst, für den ist künftig schon vor der Zollkontrolle Schluss. Seit Mittwoch (heute) können deutsche Reisende, für die keine Visumpflicht gilt, die elektronische Reisegenehmigung beantragen, die ab dem 2. April für Flüge und Fahrten ins Vereinigte Königreich obligatorisch ist. Die Electronic Travel Authorisation (ETA) wird mit dem Reisepass verknüpft – und kostet umgerechnet gut zwölf Euro.
Was ist die ETA?
Im Kern ist die ETA eine digitale Sicherheitsüberprüfung derer, die ohne Visum nach Großbritannien reisen. Für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen reichte bislang der deutsche Reisepass. Abgefragt werden unter anderem mögliche Vorstrafen. Die britische Regierung verspricht sich davon, dass «bessere Sicherheitskontrollen stattfinden, um einen Missbrauch unseres Einwanderungssystems zu verhindern».
Eine gültige ETA ermöglicht mehrere Reisen und Aufenthalte von bis zu sechs Monaten innerhalb von zwei Jahren. Der Reisepass muss während dieser Zeit gültig sein. Ein weiterer Vorteil für die britische Regierung: Aufgrund der ETA-Pflicht für viele Länder wird mit zusätzlichen Einnahmen in Milliardenhöhe gerechnet.
In den USA gibt es eine ähnliche Regelung, die als elektronische Einreisegenehmigung ESTA anstelle von ETA bekannt ist. In der EU soll in diesem Jahr die Reisegenehmigung ETIAS eingeführt werden.
Wie wird die Einreisegenehmigung beantragt?
Das britische Innenministerium empfiehlt die Verwendung einer speziell entwickelten App dafür. Neben der Beantwortung der Sicherheitsfragen und der Angabe von Adresse und Arbeitsplatz muss ein Foto des Reisepasses sowie ein Foto des Gesichts für alle Personen über neun Jahren hochgeladen werden. Personen ohne ein dafür geeignetes Handy können auch einen Computer und die entsprechende Internetseite verwenden.
Reisende sollten sich zeitnah um die ETA kümmern. Zwar teilte das britische Innenministerium auf Nachfrage mit, bei der «großen Mehrheit» der Anträge werde innerhalb von Minuten automatisiert entschieden. Offiziell wird aber eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Tagen angegeben. Losfliegen dürften Reisende alleine mit einem ETA-Antrag, dann begänne aber bei der Ankunft vor der Einreisekontrolle das bange Warten, ob auch wirklich die Bestätigung kommt.
Karolina Wojtal, Sprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, sagt grundsätzlich zur Einführung der ETA: «Natürlich ist es eine Einschränkung für die Reisenden, und es wird zu dem ein oder anderen bösen Erwachen am Flieger führen.»
Wer ist bei der Reisebuchung verantwortlich?
Wer alleine eine Reise bucht, etwa einen Flug direkt bei der Fluggesellschaft, steht selbst in der Verantwortung, an die ETA zu denken. Bei der Buchung einer Pauschalreise muss dagegen zunächst der Reisevermittler laut Gesetz «vor Vertragsabschluss über alle wesentlichen Dinge informieren», sagt Wojtal. «Dazu gehören auch sämtliche Anforderungen an die Ein- und Durchreise.» Diese müssen unaufgefordert und schriftlich zur Verfügung gestellt werden.
«In einem solchen Informationsblatt muss stehen, welche Reisepapiere benötigt werden und auch, wie lange beispielsweise ein Reisepass gültig sein muss», sagt Wojtal. «Wenn ich diese Informationen und Dokumente nicht habe, kann die Reise nicht stattfinden. Oft führt das dazu, dass nicht einmal der Flug angetreten werden kann.»
Mit Abschluss des Vertrages sei dann der Reiseveranstalter in der Verantwortung, «über Änderungen und Anforderungen zu informieren», sagte Wojtal. Das gilt etwa bei einer im vergangenen Jahr vor dem ETA-Beschluss gebuchten Reise nach Großbritannien. Das gelte nach Ansicht des OLG Frankfurt auch bei reinen Flugbuchungen (mit Zwischenstopps) über Online-Buchungsplattformen, sagt Wojtal.








