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EU-Recht auf Reparatur: Haushaltsgeräte sollen künftig repariert werden müssen

Kunden haben das Recht, defekte Geräte reparieren zu lassen. Hersteller müssen Reparaturen erleichtern und Reparaturdienste unterstützen, um Umweltbelastung zu reduzieren.

In der EU sollen Kunden in Zukunft das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen.
Foto: Jens Büttner/dpa

Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen: Diese und andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt. Das EU-Parlament will nun grünes Licht für ein seit Langem gefordertes «Recht auf Reparatur» geben. Das Vorhaben im Überblick:

Was ist das neue «Recht auf Reparatur»?

Kunden in der EU sollen zukünftig das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen. Grundsätzlich muss den Betroffenen eine Reparaturoption angeboten werden, solange das Produkt noch reparierbar ist. Insbesondere betrifft dies Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen. Produkte, bei denen die EU bereits in anderen Rechtstexten Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt hat, sind von diesem Gesetz betroffen.

Die Liste der Produkte, die betroffen sind, kann daher in Zukunft noch erweitert werden. Hersteller müssen gemäß den geplanten Regeln auch Informationen bereitstellen, um Reparaturen in unabhängigen Werkstätten zu erleichtern. Außerdem sollen unabhängige Reparaturdienste nicht mehr daran gehindert werden können, gebrauchte oder 3D-gedruckte Ersatzteile einzubauen.

Gibt es eine Gewährleistung für reparierte Produkte?

Ja, gemäß den Angaben der EU-Staaten ist geplant, eine Gewährleistung einzuführen, die ein Jahr nach einer Reparatur gültig ist. Dies soll sicherstellen, dass Verbraucher darauf vertrauen können, dass sich eine Reparatur lohnt.

Welche Auswirkungen hat das Vorhaben auf die Umwelt?

Als die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Umsetzung der neuen Vorgaben vorstellte, ging sie davon aus, dass in einem Zeitraum von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen und 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden könnten, während 3 Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen würden. Wenn sich dies bewahrheitet, wird sich dies positiv auf die Umwelt auswirken, da weniger Produkte aufgrund kleiner Mängel entsorgt werden müssen.

Wie werden Reparaturen darüber hinaus gefördert?

Jeder EU-Staat muss mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Diese Verpflichtung kann beispielsweise durch Reparaturgutscheine erfüllt werden, durch die sich der Staat an den Kosten einer Reparatur beteiligt. Auf diese Weise werden Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger. Es ist auch möglich, Informationskampagnen oder Reparaturinitiativen anzubieten.

Welche weiteren Schritte braucht es noch?

Nachdem das EU-Parlament zugestimmt hat, müssen nur noch die EU-Staaten ihre endgültige Zustimmung geben. Dies ist in der Regel eine reine Formalität, da die Unterhändler der EU-Staaten an den Verhandlungen über die neuen Regeln beteiligt waren. Sobald alle Institutionen zugestimmt haben, wird der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Danach müssen die Vorgaben innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

dpa