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Rettet der EU-Kompromiss die letzten Küstenfischer an der Ostsee?

Hinter der Auseinandersetzung stehen seit Jahren verhärtete Positionen.

Unter Bedingungen: Deutsche Ostseefischer dürfen weiterhin Heringe fangen
KI-generiert

Dürfen Fangrechte geopfert werden, um bedrohte Meeresökosysteme zu regenerieren, oder besiegelt ein lückenloser Schutzstopp das endgültige Aus für traditionsreiche Familienbetriebe? Vor diesem akuten Zerreißprobe standen die Fischereiminister der Europäischen Union bei ihren Verhandlungen in Luxemburg. Auf dem Tisch lag ein rigoroser Vorstoß der Brüsseler Behörde, der darauf abzielte, sämtliche Sondergenehmigungen für das Einholen von Heringen in der westlichen Ostsee ersatzlos zu streichen. Für die handwerkliche Fischereibranche an der norddeutschen Küste hätte dies nach übereinstimmender Einschätzung gravierende Konsequenzen gehabt.

Fronten zwischen Brüsseler Auflagen und den Küstenländern

Hinter der Auseinandersetzung stehen seit Jahren verhärtete Positionen. Während die EU-Kommission unnachgiebig darauf drängt, jegliche Ausnahmetatbestände abzubauen, um den dramatisch geschrumpften Beständen maximale Ruhephasen zu verschaffen, wehrten sich die Fachminister der Mitgliedsstaaten gegen einen Kahlschlag zu Lasten kleiner Unternehmen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) stellte sich demonstrativ hinter die heimischen Betriebe.

„Der Kommissionsvorschlag geht gerade beim westlichen Hering zu weit und die Beibehaltung der Ausnahmen, wie wir sie jetzt haben, ist mir, aber vor allem unserer Fischerei, sehr, sehr wichtig“,

betonte Rainer vor dem Treffen in Luxemburg. Ein striktes Verbot hätte etlichen Betrieben das wirtschaftliche Fundament entzogen, da die Küstenfischer ohnehin an zahlreichen Fronten um das nackte Fortbestehen ringen. Aus Sicht des Ministers gefährdet die begrenzte Ausnahmeregelung die langfristige Regeneration der Populationen keineswegs.

Konkrete Beschlüsse zu Quoten und Fangmethoden

Am Verhandlungstisch setzten die Mitgliedsstaaten ihren Kurs schließlich gegen die Kommission durch. Für das anstehende Jahr bleiben die bestehenden Sonderregeln für die handwerkliche Flotte in Kraft. Dies betrifft gezielte Fänge, sofern sie unter strengen technischen Vorgaben erfolgen:

  • Kleine Küstenfischerei: Betriebe dürfen mit kleineren Booten und passivem Fanggerät wie traditionellen Stellnetzen weiterhin begrenzte Mengen Hering anlanden.
  • Westlicher Hering und Dorsch: Außerhalb der handwerklichen Sonderregelung bleibt der Hering im westlichen Meeresbecken auf unveränderte Beifangmengen beschränkt. Für Dorsch gilt in der gesamten Ostsee weiterhin ein genereller Fangstopp mit festen Beifang-Obergrenzen.
  • Freizeitfischerei: Hobby-Angler behalten ihr Sonderrecht und dürfen täglich einen gezüchteten, zuvor in der Ostsee ausgewilderten Lachs behalten.

Die Einigung orientiert sich an den jährlichen Herbstverhandlungen, bei denen die Mitgliedsstaaten über die Fangmengen für das Folgejahr entscheiden. Häufig weichen die Minister dabei leicht nach oben von den wissenschaftlichen Richtwerten ab, die der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) regelmäßig vorlegt.

Regionale Erholung als Weg aus der Krise

Als möglicher Ausweg aus dem Dauerkonflikt zeichnet sich eine deutliche geografische Differenzierung ab. Während die Situation im westlichen Meeresabschnitt anhaltend kritisch bleibt, erholen sich die Fischpopulationen im Norden und Osten der Ostsee spürbar. Dementsprechend erlauben die neuen Quoten dort spürbar höhere Fangmengen für Hering. Auch die Spielräume für Sprotte wurden heraufgesetzt, während die erlaubten Mengen für Scholle moderat ansteigen und die Lachsfangquoten konstant bleiben. Für die deutschen Küstenfischer bedeutet das Verhandlungsergebnis zumindest eine vorübergehende Atempause, auch wenn die strukturellen Herausforderungen entlang der Küste bestehen bleiben.


Quellen: n-tv, FAZ

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

TS