Das EU-Gericht entschied, dass Pumas Design nichtig ist, da Rihanna bereits vor der Eintragung ähnliche Schuhe trug. Fans und Fachkreise interessierten sich für das Design.
Puma verliert Rechtsstreit um Schuhdesign vor EU-Gericht

Im Streit um das Design eines Schuhs hat Puma vor dem Gericht der EU eine Niederlage erlitten. Ein eingetragenes Design von Puma wurde vom Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) für nichtig erklärt, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Nachdem US-Superstar Rihanna schon längere Zeit vor der Eintragung Schuhe mit einem ähnlichen Muster getragen habe, sei klar, dass das betreffende Design nicht mehr neu sei und daher für nichtig erklärt werden könne, so die Richter.
Das EUIPO erklärte das Geschmacksmuster für den Schuh auf Antrag des niederländischen Unternehmens Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) für nichtig. Puma klagte daraufhin vor dem Gericht der EU. Diese Geschmacksmuster dienen dazu, das Design vor Nachahmung zu schützen. Sie müssen neu sein, wenn sie angemeldet werden.
Das EU-Gericht hat die Klage von Puma abgewiesen. HJVH hatte für ihren Antrag Fotos von Rihannas Instagram-Account aus dem Dezember 2014 vorgelegt, die sich auf die Ernennung von Rihanna als neue Kreativdirektorin von Puma bezogen. Auf diesen Fotos trug der Popstar ein Paar weißer Puma-Turnschuhe mit einer dicken schwarzen Sohle. Diese Fotos zeigten eindeutig, dass die wesentlichen Merkmale der Schuhe bereits vor der Anmeldung des Geschmacksmusters sichtbar waren, so die Richter.
Puma argumentierte, dass zu der Zeit niemand Interesse an den Schuhen von Rihanna hatte und das Design daher unbeachtet blieb. Die Richter waren jedoch anderer Meinung: Rihanna war bereits damals ein weltberühmter Popstar. Daher hätten ihre Fans und die Fachleute aus der Modebranche zu diesem Zeitpunkt ein besonderes Interesse an den Schuhen und ihrem Design gezeigt.
Die Entscheidung kann vor dem EuGH angefochten werden.








