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Ryanair erringt Sieg vor EU-Gericht im Streit um Beihilfen für KLM

Die EU-Kommission hätte die milliardenschweren Hilfen der Niederlande für die Airline nicht genehmigen dürfen, entschieden die Richter in Luxemburg.

Der Billigflieger Ryanair hat vor einem EU-Gericht erneut Recht bekommen.
Foto: Thomas Banneyer/dpa

Im Rechtsstreit um Beihilfen für die Fluggesellschaft KLM hat der Wettbewerber Ryanair vor dem EU-Gericht einen Sieg errungen. Die EU-Kommission hätte die milliardenschweren Hilfen der Niederlande für die Airline nicht genehmigen dürfen, so entschieden die Richter in Luxemburg. Diese Entscheidung ist nicht die erste ihrer Art. Ryanair hatte bereits erfolgreich gegen staatliche Corona-Hilfen für die Lufthansa geklagt.

Im Jahr 2020 genehmigte die EU-Kommission eine staatliche Beihilfe der Niederlande in Höhe von 3,4 Milliarden Euro für KLM. Das Ziel war es, dem Unternehmen während der Corona-Pandemie mit einem Darlehen und einer staatlichen Garantie für ein Bankdarlehen zu helfen. Allerdings erklärte das Gericht der EU diese Genehmigung für ungültig. Daraufhin erließ die EU-Kommission einen neuen Beschluss, der nun erneut aufgehoben wurde.

Die Richter haben festgestellt, dass die Brüsseler Behörde die Begünstigten der Beihilfe falsch bestimmt hat. Die Holding Air France-KLM und Air France – zwei Gesellschaften des Konzerns Air France-KLM – wurden nicht als Begünstigte gezählt. Das Gericht ist jedoch der Meinung, dass sie zumindest indirekt von den Beihilfen profitieren könnten.

Wenn ein EU-Land beabsichtigt, ein Unternehmen zu subventionieren, überprüft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb im EU-Markt verzerren. Während der Corona-Pandemie hat die EU ihre Regeln für solche Beihilfen deutlich gelockert, dennoch musste die EU-Kommission die Hilfen genehmigen.

Das Urteil kann noch vor dem EuGH angefochten werden, dem höchsten europäischen Gericht. Ryanair hat bereits mehrere Verfahren gegen die Genehmigung von Corona-Hilfen eingeleitet. Im Mai erklärte das Gericht aufgrund einer Klage der irischen Fluglinie die Kommissionserlaubnis für staatliche Corona-Hilfen für die Lufthansa als unzulässig. Die Lufthansa legt jedoch noch vor dem Europäischen Gerichtshof Einspruch gegen das Urteil ein, weshalb der Fall noch nicht endgültig geklärt ist. Wenn die Entscheidungen bestehen bleiben, müssten die Staaten die Staatsbeihilfe zurückfordern.

dpa