Geflügelbesitzer im Saarland müssen jetzt handeln: Ab Donnerstag gilt eine Stallpflicht.
Saarland verhängt Stallpflicht wegen Vogelgrippe

Das Saarland verhängt als erstes Bundesland nach dem Ausbruch der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügel. Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) hat dies zum Schutz der Zucht- und Hausgeflügelbestände sowie weiterer gehaltener Vögel angeordnet, wie das saarländische Umweltministerium mitteilte. Die Stallpflicht tritt ab diesem Donnerstag in Kraft.
Nachdem ein erster bestätigter Fall des H5N1-Virus bei einem Wildvogel im Saarland aufgetreten ist, hat das Landesamt mit strengen Schutzmaßnahmen reagiert. Um die Ausbreitung der Vogelgrippe weiter zu verhindern, sind ab dem 30. Oktober alle Veranstaltungen mit Geflügel verboten. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird vom Umweltministerium und dem Landesamt überwacht.
Bundesweite Vogelgrippe-Zahlen steigen weiter
Laut Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wurden seit Anfang September in der aktuellen Vogelgrippe-Welle bundesweit bereits mehr als 31 Ausbrüche in Geflügelhaltungen sowie 131 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln registriert.
Die bestätigten Ausbrüche bei den gehaltenen Vögeln haben sich auf Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg und Bayern verteilt. Laut Angaben sind mehr als 500.000 Hühner, Enten, Gänse und Puten in den Betrieben betroffen.
Die Geflügelbranche machte sich in den vergangenen tagen für ein bundesweites «Aufstallungsgebot» stark. «Das ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Politik treffen kann», sagte der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, Hans-Peter Goldnick, im ZDF.
Die Vogelgrippe, auch bekannt als Geflügelpest, ist eine Infektionskrankheit, die bei vielen Vogel- und Geflügelarten oft tödlich verläuft. Laut Experten ist sie für Menschen nicht gefährlich.








