Die Schufa steht wegen ihrer Schattendatenbank unter Druck: Die Datenschutzorganisation NOYB plant eine Sammelklage, um die Löschung veralteter und sensibler Daten zu erzwingen. Bis zu 69 Millionen Verbraucher könnten betroffen sein.
„Sammelklage droht: Forderung nach Löschung von Schufa-Daten“

Rechtliche Schwierigkeiten stehen der Schufa bevor, speziell im Hinblick auf die sogenannte Schattendatenbank. Die Datenschutzorganisation NOYB plant, gegen die größte Wirtschaftsauskunftei Deutschlands rechtliche Schritte einzuleiten.
Marco Blocher, Sprecher von NOYB, äußerte sich kämpferisch: “Die Schufa muss unverzüglich veraltete Daten löschen.” Diese Informationen betreffen sensible Aspekte wie frühere Kredite, Pfändungen und sogar Privatinsolvenzen, die oftmals schon vor Jahren reguliert wurden.
NOYB erwägt, die Schufa vor Gericht zu bringen, sollte diese den Forderungen nicht nachkommen. Blocher präzisierte: “Wenn die Schufa sich weigert, werden wir im Interesse der Verbraucher eine Unterlassungsklage einreichen, um unsere Ansprüche durchzusetzen.”
Verbandsklage wegen Datenschutzverstößen
Die Organisation NOYB, die auf Spenden angewiesen ist und ihren Sitz in Wien hat, verfolgt seit Jahren Verstöße gegen den Datenschutz durch Unternehmen. Bereits in der Vergangenheit reichte sie Klagen gegen große Firmen wie Microsoft, Google und Meta ein und erzielte damit gerichtliche Urteile sowie hohe Geldstrafen. Im Fall der Schufa plant NOYB nicht nur eine Unterlassungsklage, sondern auch eine Verbandsklage auf Schadensersatz wegen massiver Verletzung des Rechts auf Auskunft gemäß Artikel 15 der Europäischen Datenschutzverordnung.
NOYB beabsichtigt, betroffene Personen zur Teilnahme an der Verbandsklage zu bewegen, da ihre Auskunftsrechte verletzt worden seien. Die Schufa selbst gab zu, dass sie veraltete Daten bis zu zehn Jahre lang speichert und laut eigener Aussage kein Interesse der Verbraucher an diesen Informationen sieht, weshalb keine Mitteilungen erfolgen.
Die Schufa und ihre Datenspeicherung
In ihrer Verteidigung argumentiert die Schufa, dass die Speicherung historischer Daten rechtmäßig sei und für die Weiterentwicklung ihrer Produkte sowie Dienstleistungen entscheidend ist. In einem Video erläutert die Schufa, dass diese Daten auch für die Entwicklung neuer Score-Modelle verwendet werden. Sie betonen, dass dies den Verbrauchern zugutekomme.
Ein möglicher Erfolg von NOYB in einer Sammelklage könnte jedoch gravierende Folgen für die Schufa haben. Bis zu 69 Millionen Menschen könnten betroffen sein, was bedeutet, dass nahezu jeder Erwachsene in Deutschland in irgendeiner Weise betroffen sein könnte.
Kritik an der Aufsichtsbehörde
Marco Blocher kritisiert zudem die hessische Datenschutzbehörde, die seiner Auffassung nach nicht ausreichend gegen die Schufa vorgeht. Er beschreibt die Behörde als dysfunktional und bemängelt, dass eine kompetente, unabhängige Aufsicht die Verarbeitung historischer Daten in der jetzigen Form längst hätte stoppen müssen.
Der hessische Datenschutzbeauftragte hat erklärt, dass er den Fall seit dem Frühjahr des letzten Jahres prüft, jedoch bislang ohne greifbares Ergebnis. Das Interesse der Verbraucher an der Schattendatenbank scheint erheblich. Seit den ersten Berichten zu diesem Thema im Juli erhält die Schufa offenbar zahlreiche Anfragen. Die genaue Anzahl dieser Anfragen ist jedoch nicht bekannt gegeben worden. In den Antwortschreiben an Verbraucher wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung bis zu drei Monate dauern kann, da die Menge der Anfragen sehr hoch ist.
Quellen: tagesschau, noyb.eu
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