Millionen Betroffene könnten sich Sammelklage anschließen, um Verjährung zu verhindern. BGH entschied: Schadenersatz bei Kontrollverlust möglich, Beträge je nach Beeinträchtigung.
Facebook-Datendiebstahl: Kostenlose Schadenersatzansprüche für Betroffene
Opfer eines großen Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben bald eine recht einfache Möglichkeit, kostenlos Schadenersatz einzufordern. Millionen in Deutschland lebende Betroffene könnten sich einer Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta anschließen, kündigte der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin an. Mit diesem Schritt könnten auch mögliche Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Jahreswechsel nicht mehr verjähren.
Höchstrichterliche Klärung
Im Jahr 2021 wurden Daten von etwa 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. In Deutschland sind ungefähr sechs Millionen Menschen betroffen. Es gab hier allein Tausende Klagen. Meta hat viele Prozesse gewonnen und war immer überzeugt, dass die Klagen haltlos und unbegründet seien.
Es wurde lange diskutiert, unter welchen Bedingungen Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Mitte November entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass es ausreicht, den Nachweis zu erbringen, Opfer des Datendiebstahls zu sein. Es ist nicht erforderlich, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden, und die Betroffenen müssen auch keine Belege dafür vorlegen, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind – etwa durch Angst und Sorge. (Az. VI ZR 10/24)
Voraussichtlich mindestens 100 Euro Schadenersatz
Laut dem Vorsitzenden Richter in Karlsruhe könne der Schadenersatz bei bloßem Kontrollverlust nicht zu hoch sein, und er nannte 100 Euro als Beispiel. Wenn der Betroffene auch psychisch beeinträchtigt ist, muss dies berücksichtigt und der Betrag entsprechend angepasst werden.
Wer sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer anschließen will, muss wahrscheinlich bis zum neuen Jahr warten. Es wurde gesagt, dass das Bundesamt für Justiz zuerst das Klageregister öffnen müsse. Um informiert zu bleiben, könnten Interessierte einen News-Alert des Verbands abonnieren.