Ohne Zustimmung mehr Werbung bei Prime Video? Die Verbraucherzentrale Sachsen sah darin eine Vertragsverletzung und klagte. Zehntausende Verbraucher sind bereits dabei.
Sammelklage gegen Amazon Prime – fast 83.000 Teilnehmer
Laut Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen haben bisher 82.941 Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland am Sammelklageverfahren gegen Amazon wegen des Streaming-Dienstes Prime Video teilgenommen.
Hintergrund ist eine Änderung des Streaming-Dienstes Prime Video: Seit Februar 2024 wird dort mehr Werbung ausgespielt – ohne vorherige Zustimmung der Kunden.
Im Mai 2024 wurde das Klageregister eröffnet. Alle, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und bezahlt haben, können sich der Klage anschließen.
Höhere Gebühr für werbefreies Streamen
Amazon hatte seine Kunden vor die Wahl gestellt, künftig Werbung beim Streamen zu sehen oder für knapp drei Euro mehr pro Monat weiter werbefrei zu streamen. Die Verbraucherschützer sehen in der Änderung eine unzulässige Vertragsanpassung und fordern die Erstattung der zusätzlichen Zahlungen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte in einem vergleichbaren Fall Erfolg gegen Amazon: Das Landgericht Düsseldorf erklärte eine Preiserhöhung von Prime für unzulässig. Dabei handelte es sich um die Erhöhung der Jahresgebühr von 69 auf 89,90 Euro.