Verbraucherzentrale verlangt Rückerstattung der Preisdifferenz für Millionen Kunden. Mündliche Verhandlung am 3. Dezember 2025, Anschlussklage bis 24. Dezember möglich.
Vodafone: Sammelklage gegen Preiserhöhung – Verbraucherschützer fordern Erstattung

Die Klage gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone hat eine hohe Resonanz. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) haben sich bereits über 100.000 Menschen im Klageregister des Bundesamts für Justiz eingetragen.
Im Jahr 2023 erhöhte Vodafone die Preise für Festnetz-Internet um 5 Euro pro Monat. Etwa 10 Millionen Kunden mit laufenden Verträgen waren betroffen. Verbraucherschützer halten die Preiserhöhungen für unrechtmäßig.
Der vzbv hat daher Klage beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eingereicht. Der Verband verlangt, dass Vodafone den betroffenen Kunden die Preisdifferenz erstattet. Das Unternehmen hat die Preiserhöhung mit gestiegenen Kosten begründet und weist die Vorwürfe zurück.
Eintragung in Klageregister bis Ende 2025 möglich
Die mündliche Verhandlung wird am 3. Dezember 2025 am OLG Hamm abgehalten. Wenn dieser Termin bestehen bleibt, haben Verbraucher bis zum 24. Dezember dieses Jahres Zeit, sich der Klage anzuschließen. Auf der Website www.sammelklagen.de/verfahren/vodafone können Vodafone-Kunden herausfinden, ob sie teilnehmen können.
Das Verfahren vor dem OLG Hamm (I-12 VKl 1/23) ist einer der ersten Fälle, die sich auf ein neues Bundesgesetz beziehen – für Verbraucher ist es ein schärferes Schwert. Am Ende des Rechtsstreits könnten Vodafone-Kunden direkt Geld zurückbekommen, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen.