Gelöschte Daten oder fehlerhafte Software: In Brüssel haben das Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten neue Haftungsregeln aufgestellt – sie sollen vor allem die digitale Welt mit einbeziehen.
Schadensersatz bei digitalen Produkten soll einfacher werden

Nach dem Willen der EU sollen Personen, die durch ein defektes Produkt Schäden erleiden, in Zukunft leichter Entschädigung verlangen können. In Brüssel haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf neue Regeln zur Produkthaftung geeinigt, die einen deutlich stärkeren Fokus auf den digitalen Markt legen sollen.
Die neuen Haftungsregeln sollen demnach nicht nur für materielle Schäden, sondern auch immaterielle wie beispielsweise psychische Schäden gelten. Außerdem wird der Begriff «Produkt» auf digitale Fertigungsdateien und Software ausgeweitet. Zum Beispiel könnte man unter Umständen künftig Schadenersatz verlangen, wenn Daten von einer privaten Festplatte gelöscht werden, hieß es.
Um sicherzustellen, dass immer ein Unternehmen innerhalb der EU für ein Produkt verantwortlich gemacht werden kann, sollen die neuen Regeln eingeführt werden. Dies betrifft Unternehmen wie Hersteller, Importeure oder deren Bevollmächtigte. Es spielt keine Rolle, ob das Produkt außerhalb der EU gekauft wurde. Wenn es nicht möglich ist, ein solches Unternehmen zu identifizieren, sollen die Mitgliedstaaten Schadenersatz leisten, indem sie nationale Entschädigungssysteme nutzen, wie es in dem Beschluss heißt.
Überarbeitung nach fast vier Jahrzehnten
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen den Angaben zufolge bislang in der Regel nachweisen, dass ein Produkt fehlerhaft ist und dadurch einen Schaden angerichtet hat. Die Beweislast dafür soll nun erleichtert werden – insbesondere wenn der Kläger aufgrund der technischen Komplexität eines Produkts Schwierigkeiten damit hat. Zudem könnten Kläger laut der Mitteilung in Zukunft fordern, dass das jeweilige Unternehmen die «notwendigen und verhältnismäßigen» Beweise offenlegen muss.
Das Gesetz muss noch von Plenum und den EU-Staaten offiziell bestätigt werden und ist eine Überarbeitung seines fast 40 Jahre alten Vorgängers.








