Der Bundesfinanzhof wies Beschwerde gegen Steuerrückforderungen von 155 Millionen Euro zurück, die im Cum-Ex-Skandal entstanden waren.
Warburg Bank erleidet juristische Niederlage in Steuerstreit
Im Rechtsstreit um Steuerrückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe erlitt die in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Warburg Bank eine juristische Niederlage. Der Bundesfinanzhof in München wies die Beschwerde der Warburg-Gruppe als unbegründet zurück, wonach die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg aus dem November 2023 nicht zur Revision zugelassen wurde (Beschluss VIII B 17/24).
Die Hamburger Richter haben die Steuerrückforderungen des Fiskus in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro gegen die Bank als rechtmäßig erklärt (Az: 6 K 228/20).
Aktienhändler haben bei Cum-Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch zwischen verschiedenen Beteiligten gehandelt. Am Ende war unklar, wem die Papiere gehörten, so dass Finanzämter Kapitalertragsteuern erstatteten, die eigentlich nicht gezahlt worden waren. Dadurch entstand dem deutschen Staat ein Milliardenschaden.
Warburg-Gruppe forderte 155 Millionen Euro zurück
Die Steuerverwaltung forderte die Summe für die Jahre 2007 bis 2011 zurück, unter anderem aufgrund der Erstattung nie gezahlter Kapitalertragsteuern im Rahmen betrügerischer Cum-Ex-Geschäfte.
Die Bank behauptete, dass die Forderungen verjährt seien, zahlte jedoch laut eigenen Angaben 2020 155 Millionen Euro unter Vorbehalt. Seitdem bemühte sie sich, die Summe auf rechtlichem Wege zurückzuerhalten.
In den vergangenen Jahren war auch die Politik mit der steuerlichen Behandlung der Warburg Bank befasst. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft prüfte daraufhin eine mögliche Einflussnahme führender Hamburger SPD-Politiker auf den Steuerfall. Hintergrund waren drei Treffen der Warburg-Gesellschafter Christian Olearius und Max Warburg mit dem damaligen Bürgermeister und späteren Bundeskanzler Olaf Scholz in den Jahren 2016 und 2017.
Bis zum Abschluss des PUA Anfang dieses Jahres wurde kein Beweis für eine Einflussnahme erbracht. Scholz hat immer bestritten, sich an die Gespräche mit den Bankern zu erinnern.