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Schließen Deutschland und Niederlande Gasförder-Abkommen?

Ein deutsch-niederländisches Abkommen soll die Gasförderung vor Borkum regeln. Nun könnte es eine Entscheidung darüber im Bundeskabinett geben. Von der Nordseeküste kommt Kritik.

Ein völkerrechtliches Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden soll die Erdgasförderung in der Nordsee vor der Insel Borkum ermöglichen. (Archivbild)
Foto: Lars Penning/dpa

Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) hat die Bundesregierung aufgefordert, kein Abkommen mit den Niederlanden über eine Gasförderung vor Borkum abzuschließen. «Nicht nur die Nordsee, sondern sogar das eigentliche Naturschutzgebiet Wattenmeer geraten immer mehr in den Sog einer steigenden Industrialisierung», sagte der SDN-Vorsitzende Gerd-Christian Wagner einer Mitteilung zufolge. Er sieht die Gefahr, dass sich infolge des Abkommens weitere Gasförder-Projekte und andere wirtschaftliche Vorhaben in der Nordsee nur noch schwer verhindern ließen.

«Ganz zu schweigen von der damit einhergehenden steigenden Bedrohung durch Unfälle, die insbesondere das Wattenmeer dauerhaft verseuchen könnten», sagte Wagner. In der Schutzgemeinschaft haben sich nach eigenen Angaben rund 200 Mitglieder, darunter Kommunen an der Küste, Naturschutzvereine und Verbände, zusammengeschlossen.

Kabinettsentscheidung erwartet 

Das völkerrechtliche Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden für die umstrittene Gasförderung vor Borkum könnte heute Thema im Bundeskabinett sein. Seit 2022 wird über das Abkommen verhandelt.

Falls das Abkommen unterzeichnet wird, würde dies eine Änderung in der Bundesregierung darstellen. Denn der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte während seiner Amtszeit im August 2024 erklärt, dass er vor einer Unterzeichnung des Abkommens auf mögliche Gerichtsurteile warten wolle.

Was genau geplant ist 

Der niederländische Energiekonzern One-Dyas plant, Gas aus einem grenzüberschreitenden Vorkommen nahe dem Wattenmeer zu fördern. Dabei soll von einer Bohrplattform auf niederländischem Hoheitsgebiet auch unter dem Meeresboden auf deutschem Gebiet Gas gefördert werden. Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat hierfür im Jahr 2024 eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung erteilt. Die Gasförderung erfordert jedoch auch das völkerrechtliche Abkommen zwischen den beiden Ländern.

In den letzten Tagen haben verschiedene Umweltschutzverbände und die Landesregierung von Niedersachsen den Plan kritisiert, das Abkommen abzuschließen, obwohl noch mehrere Gerichtsentscheidungen zur Erdgasförderung ausstehen. Die Eile in dieser Angelegenheit sei ungewöhnlich, sagte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne).

dpa