Verbraucher haben ab 2025 die Chance, ihre Bonität schneller zu verbessern, wenn sie innerhalb von 100 Tagen nach Mahnung zahlen.
Schufa: Negativeinträge schneller gelöscht
Zukünftig können säumige Verbraucher einen negativen Schufa-Eintrag schneller loswerden. Ab dem 1. Januar 2025 werden solche Daten bereits nach 18 Monaten und nicht erst nach 36 Monaten automatisch gelöscht, wenn es zu einem Zahlungsverzug kommt. Eine Voraussetzung für diese verkürzte Löschung ist jedoch, dass die unbezahlte Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach Erhalt einer Mahnung an die Auskunftei beglichen wird.
«Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern», erläuterte die Vorstandsvorsitzende der Schufa Holding AG, Tanja Birkholz. «Davon profitieren auch Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen.»
Schlechtere Bonitätsnote kann Kredite teurer machen
Die Schufa verwendet umfangreiche Datenmengen, um festzustellen, wie verlässlich Verbraucher Rechnungen begleichen oder Kredite zurückzahlen. Diese Informationen zur Kreditwürdigkeit sind für Banken, Versandhändler, Energieversorger oder Mobilfunkunternehmen von Bedeutung, die bei der Schufa und anderen Auskunfteien die Bonität ihrer Kunden prüfen, bevor Verträge abgeschlossen werden.
Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, merkt möglicherweise erst beim Abschluss eines neuen Kreditvertrages davon. Ein Negativeintrag entsteht beispielsweise, wenn Rechnungen trotz mehrfacher Mahnung nicht beglichen wurden.
Schufa: Zehntausende Verbraucher profitieren von Neuregelung
Durch die neue 100-Tage-Regelung können Verbraucher jetzt schneller beweisen, dass sie nicht grundsätzlich zahlungsunfähig sind. Wichtig ist jedoch auch, dass während der verkürzten Speicherfrist von 18 Monaten keine weiteren negativen Informationen an die Schufa gemeldet werden. Zudem dürfen keine Einträge im Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen vorhanden sein.
Im Falle von ausgeglichenen Zahlungsstörungen, die vor dem 1. Januar 2025 an die Schufa gemeldet wurden und alle erforderlichen Bedingungen erfüllen, plant die Auskunftei, diese aus ihrer Datenbank zu entfernen. Dies betrifft etwa 60.000 Personen, was einem Prozent derjenigen mit negativen Schufa-Einträgen entspricht. Weitere 60.000 Verbraucher könnten gemäß der aktuellen Einschätzung der Auskunftei von der neuen 100-Tage-Regelung profitieren.
Kritiker fordern noch mehr Transparenz
Die Schufa hat derzeit Informationen über insgesamt 68 Millionen Menschen in Deutschland, darunter laufende Kredite sowie die Anzahl der Girokonten und Kreditkarten. Basierend auf diesen Daten wird ein Basis-Score berechnet, der die Wahrscheinlichkeit beschreibt, mit der ein Verbraucher seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen wird. Ein höherer Score bedeutet eine höhere Kreditwürdigkeit.
Die Schufa wird regelmäßig kritisiert, weil sie nicht im Detail erklärt, wie der Score genau berechnet wird. Die Schufa argumentiert, dass eine vollständige Transparenz des Berechnungsmodells dazu führen könnte, dass der Score manipuliert wird.
Verbraucher und Verbraucherinnen haben die Möglichkeit, von der Schufa eine kostenlose Datenkopie ihres individuellen Basis-Scores per Post anzufordern. Der Score ist auch in der App der Schufa-Tochter Bonify verfügbar. Seit Januar 2024 können in der App auch Schufa-Negativeinträge eingesehen werden, sofern vorhanden.