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Gerichtsurteil: Schufa vor dem Aus – Erfassung der Daten illegal

Illegale Machenschaften der Schufa bringen die Auskunftei zu Fall! Der Europäische Gerichtshof hat entschieden.

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Foto: shutterstock

Seit Jahren sind die Verbraucher verärgert über den Mangel an Transparenz rund um den Schufa-Score. Zum Leidwesen derjenigen, die zu Unrecht von einem negativen Eintrag betroffen sind, können die Auswirkungen weitreichend sein!

Der Europäische Gerichtshof hat diesem System in seiner jüngsten juristischen Überprüfung ein Ende gesetzt. Der Bundesgerichtshof prüft derzeit einen ähnlichen Fall.

Score-Werte der Schufa europarechtswidrig

Für die deutschen Bürger könnte sich die Verfahren zur Beurteilung ihrer Kreditwürdigkeit bald ändern. Banken, Telekommunikationsdienste und Energieversorger wenden sich in der Regel an private Auskunfteien wie die Schufa, um Einblick in die Finanzen einer Person zu erhalten. Traditionell hat dies zu einem Score-Wert geführt, der das Zahlungsverhalten der Person widerspiegelt. Das könnte sich aber bald ändern!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Score-Werte der Schufa zur Bestimmung der Kreditwürdigkeit für europarechtswidrig erklärt. Am Donnerstag erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Priit Pikamäe, in einer Erklärung, dass die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen wie den Registern der Insolvenzgerichte nur so lange aufbewahren darf, wie sie der Allgemeinheit zugänglich sind.

Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH sind mehrere Fälle aus Deutschland.

1. Fall: Maschine soll nicht über Menschen entscheiden

Nachdem ihm ein Kredit verweigert wurde, hat ein Verbraucher in Deutschland gegen die Schufa – Europas größten Anbieter von privaten Finanzdaten – geklagt. Der Kläger verlangte die Löschung seines Eintrags und den Zugang zu den von ihm bereitgestellten Informationen.

Daraufhin informierte die Schufa ihn über den Wert seines Kreditscores und allgemeine Details zur Berechnung, aber die eigentliche Formel sei ein Geschäftsgeheimnis. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur europäischen Datenschutzgrundverordnung klären zu lassen.

Diese Verordnung, soll betroffenen Personen davor schützen, dass über sie ausschließlich von Maschinen entschieden wird. Diese Gesetzgebung stellt sicher, dass Entscheidungen mit rechtlichen Auswirkungen nicht ausschließlich durch die automatisierte Verarbeitung der verfügbaren Daten getroffen werden dürfen. Eine Maschine soll also nicht über einen Menschen entscheiden.

In einem bahnbrechenden Urteil hat der Generalanwalt nun festgestellt, dass die Verwendung digitaler Algorithmen zur Erstellung eines automatisierten Kreditscores nach EU-Recht illegal ist. Selbst wenn Banken die generierten Werte verwenden, um ihre eigenen Entscheidungen über die Kreditwürdigkeit zu treffen, bleibt der Kreditscore verboten.

2. Fall: Speicherung von Insolvenzdaten durch die Schufa

Im zweiten Fall geht es um die Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz. Personen, die mit Schulden zu kämpfen haben, haben die Chance, durch eine Verbraucherinsolvenz reinen Tisch zu machen. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens werden alle verbleibenden Schulden getilgt – eine Chance für finanzielle Freiheit unter zeitlich begrenzten Umständen.

Deutsche Insolvenzgerichte veröffentlichen Informationen über Insolvenzen für sechs Monate, aber das Schufa-Register bewahrt solche Einträge bis zu drei Jahre lang auf. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat entschieden, dass die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Daten über Insolvenzen durch private Auskunfteien rechtswidrig ist. Diese würden Personen mit Restschulden an der Teilnahme am Wirtschaftsleben hindern. Die Entscheidung könnte den Betroffenen eine zweite Chance geben, wieder finanziell unabhängig zu werden.

Der Bundesgerichtshof prüft derzeit einen ähnlichen Fall. Der Europäische Gerichtshof bereitet sich darauf vor, in den kommenden Monaten sein Urteil der wichtigen Rechtsangelegenheit zu fällen ist. Ein solches Gutachten ist zwar für die Richter nicht verbindlich, aber es kann sehr einflussreich sein und dient oft als Orientierung bei der Entscheidung ähnlicher Fälle.

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Quellen: rtl.de, tagesschau.de