Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Schufa vor dem Aus! – Wird die Auskunftskartei verboten?

Deutschland erwägt einen revolutionären Wandel in der Kreditwirtschaft: Der Schufa und anderen Agenturen droht ein vollständiges Verbot. Verbraucherschützer drängen schon länger auf Veränderungen, um den Bürgern mehr Sicherheit zu geben.

Foto: shutterstock

Die Schufa polarisiert immer wieder: Viele stellen sich die Frage, ob diese überhaupt ethisch vertretbar ist und ob sich das Thema Schufa irgendwie rechtfertigen lässt.

Doch schon bald könnte sich das Streitthema Schufa ein- für allemal erledigen. Mit dieser Entscheidung steht und fällt auch das gesamte Konzept privater Auskunfteien in Deutschland.

Aus für die Schufa?

Seit Ende 2021 liegen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden mehrere Fragen zur Klärung vor. Doch die Justiz lässt sich ihre Zeit: Erst seit Donnerstag, den 26. Januar 2023, verhandelt der EuGH zu den fraglichen Sachverhalten. Für die Schufa hängt mit der Entscheidung vieles auf dem Spiel, denn laut Rechtsanwalt Christian Solmecke steht „auf der Kippe nichts Geringeres als das gesamte System der intransparenten Auskunfteien.“ Im Fall der Fälle könnte das das Ende der Schufa bedeuten!

Erstes Verfahren – Schufa-Score verstößt gegen DSGVO?

Besonders gefährlich wird der Schufa das Erste der insgesamt zwei Verfahren. Hier soll der Schufa-Score, also der Bonitätsscore, im Fokus der Verhandlungen stehen. Der VG Wiesbaden behauptet, dass es sich bei dem dahinterstehenden Berechnungsprozess nämlich um eine automatisierte Entscheidung handelt. Das Problem: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbietet jedoch, dass Computer Entscheidungen über Menschen treffen, welche diese entweder rechtlich oder auf eine ähnliche Weise beeinträchtigen können.

An sich trifft die Schufa selbst keine Entscheidung, jedoch ist der Einfluss der Schufa beispielsweise bei der Gewährung eines Kredits auf die Bank sehr groß. Laut Anwalt Solmecke sei die Situation letztlich dieselbe wie bei einer vollständig automatisierten Entscheidung. Falls das Gericht zu dieser Entscheidung gelangt, bedeutet das, dass das Schufa-Verfahren höchstwahrscheinlich gegen EU-Recht verstieße. Dann müsse die Schufa grundlegend reformiert werden.

Das erste Verfahren thematisiert zudem das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (§ 31), welches nach Auffassung des (VG) Wiesbaden der DSGVO entgegenstehen könnte.

Zweites Verfahren – illegale Datenspeicherung?

Besonders interessant wird das zweite Verfahren, indem es um die Datenspeicherung der Schufa gehen soll. Schließlich bezieht die Schufa Daten über deutsche Bürger aus zahlreichen unterschiedlichen Quellen. Tatsächlich auch aus öffentlichen Verzeichnissen, wie dem öffentlichen Register der Insolvenzbekanntmachungen. Ob eine solche „Parallelhaltung“ der Daten neben den staatlichen Registern überhaupt zulässig sei, sei laut dem VG Wiesbaden fraglich.

Selbst bei einer Gleichstellung mit den öffentlichen Registern müssten „dieselben Speicher- und Löschfristen gelten, wie in den öffentlichen Registern“.  Jedoch wären das nur sechs Monate Speicherzeit anstelle der drei Jahre, die die Schufa momentan nutzt. Im Laufe dieses, spätestens Anfang 2024, soll das Urteil gefällt und damit das Schicksal der Schufa besiegelt werden.

Lesen sie auch: Putin verantwortlich – Flugzeug-Abschuss mit 298 Toten >>mehr dazu<<

Putin verantwortlich: Flugzeug-Abschuss mit 298 Toten
YY
Quellen: inside-digital.de