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Deichmann verliert vor Gericht im Streit um Müllkosten

Gericht weist Klage ab, Gutachten zeigt hohe Anzahl an Schuhkartons bei Kunden, Deichmann nicht befreit.

Schuhkartons stehen im Zentrum eines Rechtsstreits. (Archivbild)
Foto: Monika Skolimowska/dpa

Im Rechtsstreit um Müllkosten erlitt die Schuhfirma Deichmann vor Gericht eine Niederlage. Deichmann hatte versucht, sich von der Systembeteiligungspflicht zu befreien, bei der Unternehmen Geld für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen zahlen müssen, die bei privaten Endkunden anfallen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage von Deichmann ab und eine Berufung wurde nicht zugelassen.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) überwacht das Entsorgungssystem, gegen die Deichmann aus Osnabrück geklagt hatte.

Gutachten spielt wichtige Rolle

Während der Verhandlung am Freitag präsentierte Kurt Schüler von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) ein Gutachten, das besagt, dass in Deutschland mittlerweile etwa 62 Prozent der Schuhkäufer den Schuhkarton aus dem Laden mitnehmen oder ihn nach einer Online-Bestellung erhalten. Dies entsprach etwa acht Prozentpunkten mehr als im Jahr 2020. Hätte der Anteil unter 50 Prozent gelegen, wäre Deichmann wahrscheinlich von den Müllkosten befreit worden.

Claudia Schoppen, die Anwältin von Deichmann, kritisierte, dass das Gutachten nicht aussagekräftig und nicht repräsentativ sei, da die Marktforscher zu wenige Geschäfte besucht hätten. Das Gutachten stammt ursprünglich aus dem Jahr 2020, als die Marktforscher 46 Firmenstandorte aufsuchten und zusätzliche Marktdaten einholten.

Auf Anfrage des Gerichts hat die GVM ihr Gutachten in diesem Jahr aktualisiert und dazu 20 weitere Geschäfte besucht, fünf davon gehörten zu Deichmann. Anwältin Schoppen verwies auf Untersuchungen von Deichmann selbst, die zeigten, dass nur etwa 40 Prozent der Schuhkartons tatsächlich beim Kunden landen.

Diese Firmenerhebung spiele für das Urteil aber keine Rolle, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Klümper. Aus seiner Sicht ist das strittige Gutachten durchaus aussagekräftig und valide. Mit Blick auf die 50-Prozent-Grenze, ab der die Müllkostenpflicht greift, sagte Klümper: «Die Kammer meint, dass die Grenze auf jeden Fall überschritten wird und deswegen eine Systembeteiligungspflicht von Schuhkartons besteht.»

dpa